Straubing (ots) -
Für Männer gilt die Benachteiligung, wenn sie Väter sind. Denn wenn sie mit der Mutter ihrer Kinder nicht verheiratet sind, befinden sie sich rechtlich in der schwächeren Position. Es hängt von der Mutter ab, ob die Vaterschaft anerkannt und das Sorgerecht geteilt wird. Unverheiratete, leibliche Väter haben nur Anspruch auf Umgang, wenn es dem Kindeswohl dient. Das ist nicht mehr zeitgemäß und das Urteil der Verfassungsrichter folgerichtig. Die bisherige Rechtslage entspricht nicht mehr die Realität, wie Kinder aufwachsen. Früher war es Sitte, dass Paare heirateten, wenn ein Kind unterwegs war. Das hat sich mittlerweile überlebt. Auch die leiblichen Väter müssen im Falle des Zerbrechens der Beziehung ein Recht haben, intensiver am Leben ihrer Kinder teilzuhaben, als alle 14 Tage auf dem Spielplatz gemeinsam ein Eis zu essen. Das darf nicht am Willen der Mütter scheitern.
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