Ein Mehrfachvertreter vermittelt wie ein Versicherungsmakler an verschiedene Versicherer, ist aber nicht vom Kunden beauftragt, sondern von den Versicherern, mit denen er Agenturverträge im Sinne einer Handelsvertretung unterhält. Was bedeutet diese rechtliche Sonderstellung im Falle eines Fehlverhaltens beim Mehrfachagenten? Ein Artikel von Dr. Frank Baumann, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Sozietät Wolter HoppenbergEin Versicherungsnehmer ließ sich durch Mitarbeiter eines Mehrfachvertreters ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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