Attraktiver Rücksetzer!
Pullback Trading-Strategie
Rückblick
Coinbase Global hat sich auf den Handel von Kryptowährungen spezialisiert. Das Unternehmen betreibt eine intuitive und zuverlässige Plattform, die Zugang zu einer breiten Krypto-Produktpalette bietet. Dort haben Nutzer die Möglichkeit, digitale Werte wie beispielsweise Bitcoin auf einfache und sichere Weise zu senden und empfangen. Mit dem Anstieg des Bitcoins hat auch die Coinbase-Aktie entsprechend zugelegt.
Coinbase Global-Aktie: Chart vom 09.04.2024, Kürzel: COIN, Kurs: 245.00 USD, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Ein Ausbruch über die kurzfristige Abwärtstrendlinie würde ein Kaufsignal auslösen.
Mögliches bärisches Szenario
Schlusskurse unterhalb des letzten Pivot-Tiefs würden die Bären auf den Plan rufen und die Wahrscheinlichkeit eines weiteren Abrutschens in Richtung des EMA-50 erhöhen.
Meinung
DieKrypto-Aktie ermöglicht es uns, an der Wertentwicklung von Kryptowährungen teilzunehmen, ohne direkt in diese investieren zu müssen. Die Coinbase-Aktie ist eine gute Möglichkeit, das Portfolio zu diversifizieren, da sie eine andere Risikoklasse darstellt. Da Kryptowährungen ein volatiler Markt sind, bieten sie auch das Potenzial für hohe Renditen. Krypto-Aktien wie Coinbase können daher für Anleger mit einem hohen Risikoappetit interessant sein. Das bevorstehende Bitcoin-Halving könnte den Kurs der Kryptowährung weiter hochtreiben und für eine starke Nachfrage sorgen. Der aktuelle Rücksetzer könnte daher eine interessante Einstiegsgelegenheit in das Papier des Kryptowährungshändlers darstellen.
Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 58.86 Mrd. USD
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 2.62 Mrd. USD
- Meine Meinung zu Coinbase Global ist bullisch
- Quellennachweis: -
Veröffentlichungsdatum: 04.04.2024
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegen keine Interessenskonflikte vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von