Für eine Photovoltaik-Anlage auf einem Einfamilienhaus wurde 2021 für die im Folgejahr geplante Anschaffung ein steuermindernder Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht. Nachdem die Einnahmen aus solchen Anlagen rückwirkend zum Januar 2022 steuerfrei wurden, machte das Finanzamt diesen Abzugsbetrag rückgängig. Zu Recht, wie jetzt das Finanzgericht Köln entschied. Das Jahressteuergesetz 2022 löste bei vielen Betreibern von Photovoltaik-Anlagen große Freude aus. Das im November 2022 verabschiedete Gesetz brachte nicht nur den ab Januar 2023 geltenden Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer, sondern ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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