Berlin - Die Grünen machen wieder Druck für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Till Steffen will nach Abschluss des AfD-Verfahrens am Oberverwaltungsgericht Münster im Bundestag über ein Verbot der Partei diskutieren, die in Umfragen derzeit an zweiter Stelle steht.
"Nach dem Urteil sollten wir eine Debatte im Bundestag über einen AfD-Verbotsantrag führen und weitere Vorbereitungen treffen", sagte der frühere Hamburger Justizsenator dem Nachrichtenportal T-Online. "Der Antrag kann sich nicht allein auf die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes stützen, sondern braucht noch eigene juristische Begutachtungen, die angestoßen werden müssten."
Das Gerichtsverfahren in Münster, in dem es darum geht, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD zurecht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstuft, ist bislang bis Anfang Juli terminiert. Steffen wies Bedenken zurück, Bemühungen um ein Parteiverbot könnten vor den Landtagswahlen im Herbst unklug sein. "Das sollte kein Kriterium sein", sagte er. "Entscheidend muss sein, ob man einen Antrag gut begründet stellen kann." Nur so könne man dem Vorwurf entgegentreten, Einfluss auf Wahlen nehmen zu wollen.
Steffen sagte weiter: "Es gibt allein in den vergangenen Wochen eine Reihe von Meldungen, die eine Verfassungsfeindlichkeit der AfD nahelegen." Vor einigen Monaten habe er noch die Hoffnung gehabt, dass sich die AfD mäßigen könnte. "Jetzt sieht man: Sie haben sich für die Radikalisierung entschieden."
Laut Umfragen aller großen Institute wäre die AfD aktuell bei Neuwahlen zweitstärkste Kraft. Sie liegt mit 17 bis 19 Prozent vor der SPD, die auf 14 bis 16 Prozent kommt, die Grünen stehen bei 12 bis 15 Prozent. Unangefochten vorne ist die Union, die bei 29 bis 34 Prozent gesehen wird.
"Nach dem Urteil sollten wir eine Debatte im Bundestag über einen AfD-Verbotsantrag führen und weitere Vorbereitungen treffen", sagte der frühere Hamburger Justizsenator dem Nachrichtenportal T-Online. "Der Antrag kann sich nicht allein auf die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes stützen, sondern braucht noch eigene juristische Begutachtungen, die angestoßen werden müssten."
Das Gerichtsverfahren in Münster, in dem es darum geht, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD zurecht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstuft, ist bislang bis Anfang Juli terminiert. Steffen wies Bedenken zurück, Bemühungen um ein Parteiverbot könnten vor den Landtagswahlen im Herbst unklug sein. "Das sollte kein Kriterium sein", sagte er. "Entscheidend muss sein, ob man einen Antrag gut begründet stellen kann." Nur so könne man dem Vorwurf entgegentreten, Einfluss auf Wahlen nehmen zu wollen.
Steffen sagte weiter: "Es gibt allein in den vergangenen Wochen eine Reihe von Meldungen, die eine Verfassungsfeindlichkeit der AfD nahelegen." Vor einigen Monaten habe er noch die Hoffnung gehabt, dass sich die AfD mäßigen könnte. "Jetzt sieht man: Sie haben sich für die Radikalisierung entschieden."
Laut Umfragen aller großen Institute wäre die AfD aktuell bei Neuwahlen zweitstärkste Kraft. Sie liegt mit 17 bis 19 Prozent vor der SPD, die auf 14 bis 16 Prozent kommt, die Grünen stehen bei 12 bis 15 Prozent. Unangefochten vorne ist die Union, die bei 29 bis 34 Prozent gesehen wird.
© 2024 dts Nachrichtenagentur