Berlin (ots) -
Wer in Deutschland ungewollt schwanger ist und abtreiben möchte, begeht eine Straftat. Das sieht der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch vor. Unter gewissen Voraussetzungen bleibt die Strafverfolgung aus, dennoch erleben einige Betroffene einen regelrechten Spießrutenlauf, wenn sie sich gegen die Schwangerschaft entscheiden: Beratung mit anschließender Pflicht-Bedenkzeit von drei Tagen, eine insgesamt schlechte Versorgungslage, um einen Abbruch durchzuführen, und dann auch noch selbsternannte "Lebensschützer", die Frauen vor der Beratungsstelle oder Klinik drangsalieren.
Um reproduktive Selbstbestimmung zu gewährleisten braucht es die Streichung des Paragrafen 218. Das hat nun auch eine Kommission mit Expert*innen aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Ethik und Rechtswissenschaften empfohlen. Abgesehen von moralischen Fragen, kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die aktuellen Regelungen einer verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung nicht standhalten. Die Union im Bundestag schwingt dennoch bereits die Moralkeule und warnt vor einer Polarisierung der Gesellschaft. Als Opposition ist man eben erst einmal dagegen. Das "christlich" in CDU und CSU jedenfalls dürfte nicht ausschlaggebend sein. Das zeigt die Entkriminalisierung von Abtreibungen in katholisch geprägten Länder wie Irland und Spanien.
Schon vor fast 30 Jahren stand die Politik vor der Entscheidung, wie die Gesetzgebung um Schwangerschaftsabbrüche gestaltet sein soll. Damals entschied man sich gegen den liberalen Umgang der DDR, bei dem Abbrüche innerhalb der ersten zwölf Wochen und mit vorheriger Beratung bereits legal waren. Dabei bleibt es hoffentlich nicht.
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/59019/5758098
Wer in Deutschland ungewollt schwanger ist und abtreiben möchte, begeht eine Straftat. Das sieht der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch vor. Unter gewissen Voraussetzungen bleibt die Strafverfolgung aus, dennoch erleben einige Betroffene einen regelrechten Spießrutenlauf, wenn sie sich gegen die Schwangerschaft entscheiden: Beratung mit anschließender Pflicht-Bedenkzeit von drei Tagen, eine insgesamt schlechte Versorgungslage, um einen Abbruch durchzuführen, und dann auch noch selbsternannte "Lebensschützer", die Frauen vor der Beratungsstelle oder Klinik drangsalieren.
Um reproduktive Selbstbestimmung zu gewährleisten braucht es die Streichung des Paragrafen 218. Das hat nun auch eine Kommission mit Expert*innen aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Ethik und Rechtswissenschaften empfohlen. Abgesehen von moralischen Fragen, kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die aktuellen Regelungen einer verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung nicht standhalten. Die Union im Bundestag schwingt dennoch bereits die Moralkeule und warnt vor einer Polarisierung der Gesellschaft. Als Opposition ist man eben erst einmal dagegen. Das "christlich" in CDU und CSU jedenfalls dürfte nicht ausschlaggebend sein. Das zeigt die Entkriminalisierung von Abtreibungen in katholisch geprägten Länder wie Irland und Spanien.
Schon vor fast 30 Jahren stand die Politik vor der Entscheidung, wie die Gesetzgebung um Schwangerschaftsabbrüche gestaltet sein soll. Damals entschied man sich gegen den liberalen Umgang der DDR, bei dem Abbrüche innerhalb der ersten zwölf Wochen und mit vorheriger Beratung bereits legal waren. Dabei bleibt es hoffentlich nicht.
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