Sandpiper Digital Payments AG / Schlagwort(e): Generalversammlung Ad-hoc News SANDPIPER Digital Payments AG (BX Swiss, Symbol: SDPN, www.sandpiper.ch, ISIN: CH0510341644): Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung; Dekotierung Schlagwort: Der Verwaltungsrat lädt ein zur ausserordentlichen Generalversammlung betreffend Dekotierung von BX Swiss Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 16 KR. Für den Inhalt der Mitteilung ist die Emittentin verantwortlich. St. Gallen, den 15. April 2024, 19.32 Uhr CET
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Die SANDPIPER Digital Payments AG (die «Gesellschaft») teilt mit, dass der Verwaltungsrat beschlossen hat, eine ausserordentliche Generalversammlung der Gesellschaft einzuberufen. Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, die Dekotierung der Aktien der Gesellschaft von der BX Swiss der BX Swiss AG zu genehmigen und den Verwaltungsrat zu ermächtigen, diesen Beschluss bzw. die Dekotierung auszuführen. Die ausserordentliche Generalversammlung soll am 15. Mai 2024 um 9:30 Uhr an der Fuhrstrasse 12, 8820 Wädenswil stattfinden und die Einladung wird in den nächsten Tagen auf der Website der Gesellschaft und im SHAB publiziert. Die Gesellschaft ist derzeit an der Börse BX Swiss der BX Swiss AG kotiert. Die Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft umfassen die Entwicklung und Vermarktung von Software zum Aufbau und Betrieb des digitalen und mobilen Zahlungsverkehrs. Die Gesellschaft erbrachte und erbringt ihre Leistungen insbesondere durch Unternehmen der von ihr angeführten Unternehmensgruppe bzw. durch von ihr gehaltene Konzerngesellschaften. Die Gesellschaft selber konzentrierte sich in den letzten Jahren auf Konzernleitungsaufgaben und alle damit verbundenen Angelegenheiten. Einzige Konzerngesellschaft ist heute die operativ tätige Ergonomics AG. Der Verwaltungsrat zieht derzeit Optimierungsmassnahmen der von der Gesellschaft geleiteten Unternehmensgruppe Gruppe in Erwägung. Einzelschritte und Zeitplan stehen noch nicht fest und werden aktuell analysiert. Vorbereitend dazu soll an der ausserordentlichen Generalversammlung die Dekotierung beschlossen werden. Für eine Dekotierung spricht aus Sicht des Verwaltungsrats, dass die Gesellschaft dadurch Aufwendungen reduzieren und diverse interne Prozesse und Entscheidungswege vereinfachen kann. Gleichzeitig hat das Handelsvolumen der kotierten Anteile der Gesellschaft seit deren Redimensionierung ohnehin stark abgenommen. Sinn und Zweck der Kotierung haben sich dadurch weitgehend erübrigt.
über SANDPIPER Digital Payments AG SANDPIPER Digital Payments AG ist ein börsenkotiertes Holdingunternehmen mit den Schwerpunkten innovative, digitale und mobile Zahlsysteme sowie Sicherheitsdienst und Technologien. SANDPIPER ist alleinige Anteilseignerin der Ergonomics AG. Ansprechpartner Dr. Felix Exner --
Ende der Ad-hoc-Mitteilung Sprache: Deutsch Unternehmen: Sandpiper Digital Payments AG Telefon: +41 44 783 80 30
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