In Ausschreibungen sollen künftig Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bis 50 Megawatt abgegeben werden können. Allerdings wird es einheitliche ökologische Mindeststandards geben, die Solarparks einzuhalten haben. Für gewerbliche Dachanlagen wird die Einspeisevergütung um 1,5 Cent pro Kilowattstunde angehoben, allerdings auch die Ausschreibungsgrenze wieder auf 750 Kilowatt abgesenkt. Bei Photovoltaik-Balkonanlagen darf der Zähler künftig zumindest vorübergehend auch rückwärts laufen. Erleichterung vielerorts: Die Regierungskoalitionen haben den Weg frei gemacht, dass das "Solarpaket 1" ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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