Vaduz (ots) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 16. April 2024 die Abänderung der Vermögensverwaltungsverordnung (VVO) genehmigt.
Die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) zur Umsetzung des europäischen Aufsichtsregimes für Wertpapierfirmen (Verordnung (EU) 2019/2033 und Richtlinie (EU) 2019/2034; IFD/IFR) wurde vom Landtag nach zweiter Lesung am 7. März 2024 (Bericht und Anträge Nr. 106/2023 und Nr. 5/2024) verabschiedet. Die Gesetzesänderungen treten am 1. Mai 2024 in Kraft. Die Gesetzesänderungen bedingen auch Abänderungen der Vermögensverwaltungsverordnung (VVO), die gleichzeitig mit dem Gesetz in Kraft treten.
Die Änderungen betreffen einerseits Folgeanpassungen, wie die Aufhebung von bestehenden Detailregelungen, die neu im VVG, in der direkt anwendbaren Verordnung (EU) 2019/2033 oder in dazu erlassenen EWR-Durchführungsrechtsakten enthalten sind. Andererseits erfolgen Anpassungen insbesondere im Hinblick auf die Beschränkungen im Bereich Anreize (Retrozessionen), die Ergänzungen von Meldepflichten in Bezug auf die Sicherstellung der laufenden Überprüfung des Leumunds von Mitgliedern des Leitungsorgans, der Geschäftsleitung oder qualifiziert Beteiligten durch die FMA und die Spezifizierung der Anerkennungskriterien für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Wirtschaftsprüfer. Insgesamt erfolgt eine Straffung und Modernisierung der VVO, die eine grössere Anwenderfreundlichkeit und mehr Rechtssicherheit bedeuten.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 64 47
simon.biedermann@regierung.li
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Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100918343
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Die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) zur Umsetzung des europäischen Aufsichtsregimes für Wertpapierfirmen (Verordnung (EU) 2019/2033 und Richtlinie (EU) 2019/2034; IFD/IFR) wurde vom Landtag nach zweiter Lesung am 7. März 2024 (Bericht und Anträge Nr. 106/2023 und Nr. 5/2024) verabschiedet. Die Gesetzesänderungen treten am 1. Mai 2024 in Kraft. Die Gesetzesänderungen bedingen auch Abänderungen der Vermögensverwaltungsverordnung (VVO), die gleichzeitig mit dem Gesetz in Kraft treten.
Die Änderungen betreffen einerseits Folgeanpassungen, wie die Aufhebung von bestehenden Detailregelungen, die neu im VVG, in der direkt anwendbaren Verordnung (EU) 2019/2033 oder in dazu erlassenen EWR-Durchführungsrechtsakten enthalten sind. Andererseits erfolgen Anpassungen insbesondere im Hinblick auf die Beschränkungen im Bereich Anreize (Retrozessionen), die Ergänzungen von Meldepflichten in Bezug auf die Sicherstellung der laufenden Überprüfung des Leumunds von Mitgliedern des Leitungsorgans, der Geschäftsleitung oder qualifiziert Beteiligten durch die FMA und die Spezifizierung der Anerkennungskriterien für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Wirtschaftsprüfer. Insgesamt erfolgt eine Straffung und Modernisierung der VVO, die eine grössere Anwenderfreundlichkeit und mehr Rechtssicherheit bedeuten.
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