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Microsoft: Investitionen in G42 festigen die Position als KI-Supermacht!

EMA-50 als Sprungbrett?

Pullback Trading-Strategie

Rückblick

Microsoft spielt eine führende Rolle bei Künstlicher Intelligenz. Der Software-Konzern verfügt über einen gigantischen Burggraben, wodurch die Microsoft-Aktie weiterhin zu den Basisinvestments im Technologie-Sektor zählt. Seit der Milliarden-Investition in den ChatGPT-Mutterkonzern OpenAI gilt Microsoft als KI-Supermacht.

MSFT-Aktie: Chart vom 15.04.2024, Kürzel: MSFT, Kurs: 414.46 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Die Rückeroberung der 20-Tagelinie würde ein technisches Kaufsignal auslösen.

Mögliches bärisches Szenario

Bleibt der Abwärtsdruck weiter bestehen, könnte die Aktie unter die psychologisch wichtige 400-USD-Marke fallen. Danach wäre mit tieferen Rücksetzern zu rechnen.

Meinung

Microsoft hat eine Investition von 1,5 Milliarden US-Dollar in G42, ein führendes KI-Unternehmen mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten, bekannt gegeben. Ein Fokus des Softwaregiganten liegt auf der Erschließung neuer Märkte in Afrika und Zentralasien, was Microsoft Chancen bietet, seinen Einfluss in bisher weniger bearbeiteten Regionen zu erweitern. Der Hintergrund für die Milliardeninvestition ist aber der Technologiewettlauf zwischen den Vereinigten Staaten und China im Golfgebiet.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 3.07 Bio. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 7.09 Mrd. USD
  • Meine Meinung zu Microsoft ist bullisch
  • Quellennachweis: -
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 16.04.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in MSFT hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

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