EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Zalando SE
/ Aktienrückkaufprogramm
BEKANNTMACHUNG NACH ART. 5 ABS. 1 LIT. B) UND ABS. 3 DER VERORDNUNG (EU) NR. 596/2014 SOWIE ART. 2 ABS. 2 UND ABS. 3 DER DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) NR. 2016/1052 // AKTIENRÜCKKAUF - 5. ZWISCHENMELDUNG BERLIN, 16. April 2024 // Vom 8. April 2024 bis einschließlich 12. April 2024 wurden insgesamt 193.457 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufsprogramms der Zalando SE erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 12. März 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 13. März 2024 mitgeteilt wurde. Dabei wurden Aktien wie folgt erworben:
Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages ist auf der Website der Gesellschaft unter https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/aktienrueckkauf veröffentlicht. Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 13. März 2024 bis einschließlich 12. April 2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf 1.003.940 Stück. Die Aktienrückkäufe werden durch ein unabhängiges Kreditinstitut über die Börse durchgeführt. Zalando SE
16.04.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Zalando SE |
Valeska-Gert-Straße 5 | |
10243 Berlin | |
Deutschland | |
Internet: | https://corporate.zalando.de |
Ende der Mitteilung | / EQS News-Service |
1881853 16.04.2024 CET/CEST