Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 16. April 2024 die Stellungnahme zur Beantwortung von Fragen, welche anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags zur Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches und des Ausserstreitgesetzes zur Reform des Erbrechts im Landtag aufgeworfen wurden, verabschiedet.
Ziel der Vorlage ist insbesondere eine Modernisierung des Erbrechts. So soll das Erbrecht flexibler als bisher ausgestaltet werden, indem Erblasserinnen und Erblasser über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen können sollen. Die Gesetzesvorlage sieht dafür die Aufhebung des Pflichtteilsrecht der Vorfahren vor.
Zusätzlich sollen Schenkungen unter Lebenden neu bei der Hinzu- und Anrechnung an den Pflicht- oder Erbteil gleichbehandelt werden, unabhängig davon, um welche Art von Schenkung es sich handelt. Eine weitere Änderung stellen die Regelungen zur Abgeltung von Pflegeleistungen dar. Neu sollen gewisse Pflegeleistungen im Rahmen des Ver-lassenschaftsverfahrens geltend gemacht werden können.
Der Landtag wird die Stellungnahme voraussichtlich im Mai 2024 in zweiter und abschliessender Lesung behandeln.
Pressekontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
T +423 236 64 42
justiz@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100918354
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 16. April 2024 die Stellungnahme zur Beantwortung von Fragen, welche anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags zur Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches und des Ausserstreitgesetzes zur Reform des Erbrechts im Landtag aufgeworfen wurden, verabschiedet.
Ziel der Vorlage ist insbesondere eine Modernisierung des Erbrechts. So soll das Erbrecht flexibler als bisher ausgestaltet werden, indem Erblasserinnen und Erblasser über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen können sollen. Die Gesetzesvorlage sieht dafür die Aufhebung des Pflichtteilsrecht der Vorfahren vor.
Zusätzlich sollen Schenkungen unter Lebenden neu bei der Hinzu- und Anrechnung an den Pflicht- oder Erbteil gleichbehandelt werden, unabhängig davon, um welche Art von Schenkung es sich handelt. Eine weitere Änderung stellen die Regelungen zur Abgeltung von Pflegeleistungen dar. Neu sollen gewisse Pflegeleistungen im Rahmen des Ver-lassenschaftsverfahrens geltend gemacht werden können.
Der Landtag wird die Stellungnahme voraussichtlich im Mai 2024 in zweiter und abschliessender Lesung behandeln.
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