Wenn eine Werkstatt nach einem Verkehrsunfall eine überhöhte Rechnung stellt, ist das ärgerlich und für den Versicherer des Unfallverursachers teuer. Der BGH hat hierzu zuletzt die Rechtsprechung konkretisiert und überträgt nun die Grundsätze des Werkstattrisikos auch auf Unfall-Sachverständige. In den vergangenen Monaten hat der Bundesgerichtshof (BGH) einige Urteile zum sogenannten Werkstattrisiko in der Kfz-Versicherung gefällt und damit konkretisiert, wie weit die Haftung des Unfallverursachers ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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