Ein Arbeitsunfall steht immer im Zusammenhang mit einer betrieblichen Tätigkeit. Doch oft ist strittig, was zur Arbeit und was zum privaten Bereich gehört. Ein Gericht hatte nun zu klären, wozu vorbereitende Fahrten zu einem folgenden Schulungstermin zählen. Auch eine Vorbereitungsfahrt ohne Kunden kann für einen Motorrad-Fahrtrainer betrieblich veranlasst und daher gesetzlich unfallversichert sein, das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) kürzlich entschieden. Den vollständigen Artikel lesen ...
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