Berlin - Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken hält die Argumentation des thüringischen AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke, er habe nicht gewusst, dass es sich bei der Parole "Alles für Deutschland" um eine SA-Losung handelt, für unglaubhaft. "Es ist schon für einen Geschichtslehrer eine ziemlich lahme Ausrede", sagte Esken dem TV-Sender "Welt" am Donnerstag.
"Herr Höcke weiß immer sehr genau, was er sagt, und normalerweise auch sehr genau, wo die Grenzen sind der Strafbarkeit. An der Stelle hat er möglicherweise mal einen Schritt zu weit gemacht", so die SPD-Chefin. "Und es ist gut, dass das jetzt vor Gericht auch verhandelt wird."
Eigentlich sei aber auch ohne den Prozess schon klar, wo die AfD stehe. "Mittlerweile ist ja auch gerichtlich klargestellt worden, dass man Björn Höcke einen Faschisten nennen darf und deswegen ist das nicht notwendig, das noch mal zu unterstreichen", erklärte Esken. "Die ganze AfD ist ein einziger Flügel. Sie hat sich radikalisiert, ist Teil eines rechtsextremen Netzwerkes hier in Deutschland und Europa."
Die SPD-Chefin warnte davor, dass die AfD - womöglich unterstützt von Russland - versuche, die Demokratie in Deutschland zu untergraben. "Wir hören ja auch Hinweise von ausländischen Geheimdiensten und mittlerweile auch Ermittlungen, Recherchen von Medienhäusern, dass die Spitzenkandidaten der AfD für die Wahl der Europäischen Union eben offenbar Mittel entgegengenommen haben, aus russischer Hand sich haben bestechen lassen, möglicherweise, um russische Propaganda zu verbreiten", so Esken. "Es ist ganz offenkundig, dass diese Partei mit gemeinsam, womöglich, Putin an der Untergrabung unserer Gesellschaft und unserer Demokratie arbeitet. Und da werden wir hart dagegenhalten."
Vor dem Landgericht in Halle begann am Donnerstag ein Prozess gegen Höcke, dem das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vorgeworfen wird. Demnach soll der AfD-Politiker am 29. Mai 2021 in Merseburg auf einer Wahlkampfveranstaltung der Partei seine ca. 22 Minuten lange Rede mit der Formel "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" beendet haben, wobei er gewusst haben soll, dass es sich bei dem letzten Teil dieser Formel um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP handelt.
Die Anklage war wenigen Wochen vor Prozessbeginn noch erweitert worden. Laut Staatsanwaltschaft soll Höcke die verbotene Losung in "Kenntnis des gegen ihn wegen des Verwendens dieser Losung anhängigen Strafverfahrens und im sicheren Wissen um deren Strafbarkeit" als Redner bei einer Veranstaltung der AfD in Gera am 12. Dezember 2023 erneut verwendet haben. Er habe den ersten Teil der Losung - "Alles für" - selbst ausgesprochen, und anschließend das Publikum durch Gesten dazu animiert, den zweiten Teil - "Deutschland" - zu rufen, so der Vorwurf der Behörde.
Am Donnerstagmorgen wurde der Vorfall in Gera aber wieder von der ersten Anklage getrennt. Als Grund wurde eine Änderung bei Höckes Verteidigern angeführt. Der AfD-Politiker brachte zum Auftakt kurzfristig einen dritten Verteidiger aus München mit. Das Gericht erfuhr erst am Verhandlungstag von der Maßnahme. Die Staatsanwaltschaft beantragte im Prozessverlauf, beide Vorfälle wieder zu verbinden. Die Äußerung in Gera könne sich "strafschärfend ausüben", hieß es zur Begründung. Außerdem sorge das nicht für eine Verlängerung des Prozesses, da das Video vom Auftritt ohnehin gesichtet werden müsse.
"Herr Höcke weiß immer sehr genau, was er sagt, und normalerweise auch sehr genau, wo die Grenzen sind der Strafbarkeit. An der Stelle hat er möglicherweise mal einen Schritt zu weit gemacht", so die SPD-Chefin. "Und es ist gut, dass das jetzt vor Gericht auch verhandelt wird."
Eigentlich sei aber auch ohne den Prozess schon klar, wo die AfD stehe. "Mittlerweile ist ja auch gerichtlich klargestellt worden, dass man Björn Höcke einen Faschisten nennen darf und deswegen ist das nicht notwendig, das noch mal zu unterstreichen", erklärte Esken. "Die ganze AfD ist ein einziger Flügel. Sie hat sich radikalisiert, ist Teil eines rechtsextremen Netzwerkes hier in Deutschland und Europa."
Die SPD-Chefin warnte davor, dass die AfD - womöglich unterstützt von Russland - versuche, die Demokratie in Deutschland zu untergraben. "Wir hören ja auch Hinweise von ausländischen Geheimdiensten und mittlerweile auch Ermittlungen, Recherchen von Medienhäusern, dass die Spitzenkandidaten der AfD für die Wahl der Europäischen Union eben offenbar Mittel entgegengenommen haben, aus russischer Hand sich haben bestechen lassen, möglicherweise, um russische Propaganda zu verbreiten", so Esken. "Es ist ganz offenkundig, dass diese Partei mit gemeinsam, womöglich, Putin an der Untergrabung unserer Gesellschaft und unserer Demokratie arbeitet. Und da werden wir hart dagegenhalten."
Vor dem Landgericht in Halle begann am Donnerstag ein Prozess gegen Höcke, dem das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vorgeworfen wird. Demnach soll der AfD-Politiker am 29. Mai 2021 in Merseburg auf einer Wahlkampfveranstaltung der Partei seine ca. 22 Minuten lange Rede mit der Formel "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" beendet haben, wobei er gewusst haben soll, dass es sich bei dem letzten Teil dieser Formel um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP handelt.
Die Anklage war wenigen Wochen vor Prozessbeginn noch erweitert worden. Laut Staatsanwaltschaft soll Höcke die verbotene Losung in "Kenntnis des gegen ihn wegen des Verwendens dieser Losung anhängigen Strafverfahrens und im sicheren Wissen um deren Strafbarkeit" als Redner bei einer Veranstaltung der AfD in Gera am 12. Dezember 2023 erneut verwendet haben. Er habe den ersten Teil der Losung - "Alles für" - selbst ausgesprochen, und anschließend das Publikum durch Gesten dazu animiert, den zweiten Teil - "Deutschland" - zu rufen, so der Vorwurf der Behörde.
Am Donnerstagmorgen wurde der Vorfall in Gera aber wieder von der ersten Anklage getrennt. Als Grund wurde eine Änderung bei Höckes Verteidigern angeführt. Der AfD-Politiker brachte zum Auftakt kurzfristig einen dritten Verteidiger aus München mit. Das Gericht erfuhr erst am Verhandlungstag von der Maßnahme. Die Staatsanwaltschaft beantragte im Prozessverlauf, beide Vorfälle wieder zu verbinden. Die Äußerung in Gera könne sich "strafschärfend ausüben", hieß es zur Begründung. Außerdem sorge das nicht für eine Verlängerung des Prozesses, da das Video vom Auftritt ohnehin gesichtet werden müsse.
© 2024 dts Nachrichtenagentur