Berlin - Die Deutsche Bahn verbietet das Rauchen von Joints in allen Bahnhöfen und auf allen Bahnsteigen. Ab nächste Woche sollen bundesweit entsprechende Verbotsplakate ausgehängt werden, berichtet die "Bild am Sonntag".
Geraucht werden darf dagegen weiter - in den gekennzeichneten Zonen auf den Bahnhöfen. Eine Bahnsprecherin sagte der Zeitung: "Abgeleitet vom gesetzlichen Verbot von Cannabis-Konsum tagsüber in Fußgängerzonen oder im Umfeld von Schulen und Spielplätzen möchten wir unsere Reisenden, vor allem Kinder und Jugendliche, an unseren Bahnhöfen schützen. Deshalb werden wir den Konsum von Cannabis in unseren Bahnhöfen generell untersagen. Dafür passen wir unsere Hausordnung zeitnah an."
In rund vier Wochen soll die neue Hausordnung fertig und rechtsgültig sein. Rund 20 Millionen Reisende sind täglich an Bahnhöfen. Verfolgen werde die Bahn Verstöße ab 1. Juni. Bis dahin sollen Bahn-Mitarbeiter die Reisenden mit "freundlichen Aufforderungen und Hinweisen" bitten, das Konsumieren von Cannabis zu unterlassen. Wie beim Rauchverbot werden die Mitarbeiter der DB Sicherheit angewiesen, bei ihren Streifen entsprechend zu kontrollieren und bei Verstößen auf das Joint-Verbot hinzuweisen.
Seit 2007 gibt es ein generelles Rauchverbot auf den Bahnhöfen. Die DB beruft sich auf das Bundesnichtraucherschutzgesetz. Das Rauchen ist seitdem nur noch in speziell gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Im Bahnhof ist das Rauchen, einschließlich des Verdampfens von E-Zigaretten, generell nicht gestattet. Aber es gibt ca. 400 Bahnhöfe (von 5.400 insgesamt) mit Raucherbereichen. Und die Entsorgung der Kippen kostet Geld. 2023 habe die Bahn 8,7 Millionen Euro für Abfallbehälter und die Aschenbecherreinigung ausgegeben. Einzige Ausnahme vom Joint-Verbot bei der Bahn: Cannabis aus medizinischen Gründen zu konsumieren, ist bereits jetzt gestattet und bleibt auch weiterhin erlaubt.
Derweil berichtet die "Augsburger Allgemeine", dass die Bundesregierung das Cannabis-Gesetz verschärfen will, um den Ländern entgegenzukommen. Demnach soll verhindert werden, dass mehrere Vereine Anbauflächen am selben Ort oder im selben Objekt betreiben. Dazu sollen die Behörden mehr Ermessensspielraum bei der Genehmigung von Anbauflächen erhalten.
Geraucht werden darf dagegen weiter - in den gekennzeichneten Zonen auf den Bahnhöfen. Eine Bahnsprecherin sagte der Zeitung: "Abgeleitet vom gesetzlichen Verbot von Cannabis-Konsum tagsüber in Fußgängerzonen oder im Umfeld von Schulen und Spielplätzen möchten wir unsere Reisenden, vor allem Kinder und Jugendliche, an unseren Bahnhöfen schützen. Deshalb werden wir den Konsum von Cannabis in unseren Bahnhöfen generell untersagen. Dafür passen wir unsere Hausordnung zeitnah an."
In rund vier Wochen soll die neue Hausordnung fertig und rechtsgültig sein. Rund 20 Millionen Reisende sind täglich an Bahnhöfen. Verfolgen werde die Bahn Verstöße ab 1. Juni. Bis dahin sollen Bahn-Mitarbeiter die Reisenden mit "freundlichen Aufforderungen und Hinweisen" bitten, das Konsumieren von Cannabis zu unterlassen. Wie beim Rauchverbot werden die Mitarbeiter der DB Sicherheit angewiesen, bei ihren Streifen entsprechend zu kontrollieren und bei Verstößen auf das Joint-Verbot hinzuweisen.
Seit 2007 gibt es ein generelles Rauchverbot auf den Bahnhöfen. Die DB beruft sich auf das Bundesnichtraucherschutzgesetz. Das Rauchen ist seitdem nur noch in speziell gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Im Bahnhof ist das Rauchen, einschließlich des Verdampfens von E-Zigaretten, generell nicht gestattet. Aber es gibt ca. 400 Bahnhöfe (von 5.400 insgesamt) mit Raucherbereichen. Und die Entsorgung der Kippen kostet Geld. 2023 habe die Bahn 8,7 Millionen Euro für Abfallbehälter und die Aschenbecherreinigung ausgegeben. Einzige Ausnahme vom Joint-Verbot bei der Bahn: Cannabis aus medizinischen Gründen zu konsumieren, ist bereits jetzt gestattet und bleibt auch weiterhin erlaubt.
Derweil berichtet die "Augsburger Allgemeine", dass die Bundesregierung das Cannabis-Gesetz verschärfen will, um den Ländern entgegenzukommen. Demnach soll verhindert werden, dass mehrere Vereine Anbauflächen am selben Ort oder im selben Objekt betreiben. Dazu sollen die Behörden mehr Ermessensspielraum bei der Genehmigung von Anbauflächen erhalten.
© 2024 dts Nachrichtenagentur