Zürich - Die Schweizerische Nationalbank (SNB) erhöht die Mindestreserveerfordernisse für inländische Banken. Dazu passt sie die Nationalbankverordnung per 1. Juli 2024 an. Konkret fliessen laut Mitteilung vom Montag die Verpflichtungen aus kündbaren Kundeneinlagen (ohne gebundene Vorsorgegelder) künftig vollständig in die Berechnung des Mindestreserveerfordernisses ein, wie die anderen massgeblichen Verbindlichkeiten auch. Damit werde die bisher ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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