Vaduz (ots) -
Am "Tag gegen Lärm" vom 24. April 2024 steht die Gestaltung angenehm klingender Freiräume im Fokus. Es ist wichtig, bei der Gestaltung von Alltagsräumen im Freien neben den visuellen auch die akustischen Aspekte zu berücksichtigen. Der Wert von siedlungsnahen und ruhigen Erholungsorten sowohl für unser Wohlbefinden als auch für die Attraktivität von Städten und Gemeinden ist unbestritten. Unter dem Motto "Ohren auf beim Planen" werden die Verantwortlichen (Behörden, Planende, Bauherrschaft usw.) zum Handeln aufgefordert.
Kriterien für eine gute Klangraumqualität
Die akustische Qualität eines Ortes (Klangraumqualität) lässt sich nicht einfach messen. Ob man sich an einem Ort gerne aufhält, hängt nicht nur von der Lautstärke ab, sondern vor allem auch von der Qualität und der Vielfalt an positiv empfundenen Geräuschen. Mitentscheidend ist, wie die Umgebung gestaltet ist und Geräusche beispielsweise von Hindernissen abgeschirmt sowie von Flächen absorbiert oder reflektiert werden.
Vielfalt schafft gute Klangräume
Wer Freiräume gestaltet, kann sowohl mit neuen Geräuschen (bspw. Wassergeräusche, Blätterrauschen, Förderung von Vogelgezwitscher durch Begrünung) als auch mit akustischen Merkmalen von Objekten und Materialien (bspw. Hindernisse, Bodenbeläge) zur Aufenthaltsqualität beitragen.
Die Materialvielfalt des Bodens begünstigt die Klangvielfalt. Grünflächen und lose Materialien wie Sand und Kies sind porös und schlucken den Schall. Sie reflektieren Geräusche weniger stark als Beton und Asphalt und sind somit gut für das Ohr. Hecken und niedrige Mauern gelten im Lärmschutz gemeinhin als wenig wirksam, die Klangqualität eines Ortes können sie aber durchaus verbessern. Verkehrslärm beispielsweise hört sich hinter einer dichten Hecke oder einer niedrigen Mauer dumpfer und weniger aggressiv an - als wäre das vorbeifahrende Fahrzeug weiter entfernt.
Entsiegelte Böden und Hecken sind nicht nur im Hinblick auf ihre akustische Wirkung sinnvoll, sondern auch eine wichtige hitzemindernde Massnahme und wertvoll für die Biodiversität im Siedlungsraum.
Unterstützung für Fachleute und Behörden
Der Cercle Bruit Schweiz bietet mit der neuen Webseite klangraumarchitektur.ch Grundlagen und praktische Hinweise, wie in Frei- und Erholungsräumen eine gute Klangqualität erreicht werden kann. Anhand zahlreicher Beispiele und Hördemonstrationen werden unterschiedliche Massnahmen erlebbar gemacht.
Die Gestaltung von Klangräumen kann Lärmschutzmassnahmen nicht ersetzen. Im Unterschied zum gesetzlich vorgeschriebenen Lärmschutz mit seinen Grenzwerten gibt es für die akustische Gestaltung von Erholungsräumen keine gesetzlichen Vorgaben, wohl aber breit abgestützte Erfahrungen.
Weiterführende Informationen zum aktuellen Tag gegen Lärm und vergangenen Kampagnen finden sie auf dieser Seite: www.tag-gegen-laerm.ch
Pressekontakt:
Amt für Umwelt
Albert Kölbener, Mitarbeiter
T +423 236 61 85
Albert.Koelbener@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100918588
Am "Tag gegen Lärm" vom 24. April 2024 steht die Gestaltung angenehm klingender Freiräume im Fokus. Es ist wichtig, bei der Gestaltung von Alltagsräumen im Freien neben den visuellen auch die akustischen Aspekte zu berücksichtigen. Der Wert von siedlungsnahen und ruhigen Erholungsorten sowohl für unser Wohlbefinden als auch für die Attraktivität von Städten und Gemeinden ist unbestritten. Unter dem Motto "Ohren auf beim Planen" werden die Verantwortlichen (Behörden, Planende, Bauherrschaft usw.) zum Handeln aufgefordert.
Kriterien für eine gute Klangraumqualität
Die akustische Qualität eines Ortes (Klangraumqualität) lässt sich nicht einfach messen. Ob man sich an einem Ort gerne aufhält, hängt nicht nur von der Lautstärke ab, sondern vor allem auch von der Qualität und der Vielfalt an positiv empfundenen Geräuschen. Mitentscheidend ist, wie die Umgebung gestaltet ist und Geräusche beispielsweise von Hindernissen abgeschirmt sowie von Flächen absorbiert oder reflektiert werden.
Vielfalt schafft gute Klangräume
Wer Freiräume gestaltet, kann sowohl mit neuen Geräuschen (bspw. Wassergeräusche, Blätterrauschen, Förderung von Vogelgezwitscher durch Begrünung) als auch mit akustischen Merkmalen von Objekten und Materialien (bspw. Hindernisse, Bodenbeläge) zur Aufenthaltsqualität beitragen.
Die Materialvielfalt des Bodens begünstigt die Klangvielfalt. Grünflächen und lose Materialien wie Sand und Kies sind porös und schlucken den Schall. Sie reflektieren Geräusche weniger stark als Beton und Asphalt und sind somit gut für das Ohr. Hecken und niedrige Mauern gelten im Lärmschutz gemeinhin als wenig wirksam, die Klangqualität eines Ortes können sie aber durchaus verbessern. Verkehrslärm beispielsweise hört sich hinter einer dichten Hecke oder einer niedrigen Mauer dumpfer und weniger aggressiv an - als wäre das vorbeifahrende Fahrzeug weiter entfernt.
Entsiegelte Böden und Hecken sind nicht nur im Hinblick auf ihre akustische Wirkung sinnvoll, sondern auch eine wichtige hitzemindernde Massnahme und wertvoll für die Biodiversität im Siedlungsraum.
Unterstützung für Fachleute und Behörden
Der Cercle Bruit Schweiz bietet mit der neuen Webseite klangraumarchitektur.ch Grundlagen und praktische Hinweise, wie in Frei- und Erholungsräumen eine gute Klangqualität erreicht werden kann. Anhand zahlreicher Beispiele und Hördemonstrationen werden unterschiedliche Massnahmen erlebbar gemacht.
Die Gestaltung von Klangräumen kann Lärmschutzmassnahmen nicht ersetzen. Im Unterschied zum gesetzlich vorgeschriebenen Lärmschutz mit seinen Grenzwerten gibt es für die akustische Gestaltung von Erholungsräumen keine gesetzlichen Vorgaben, wohl aber breit abgestützte Erfahrungen.
Weiterführende Informationen zum aktuellen Tag gegen Lärm und vergangenen Kampagnen finden sie auf dieser Seite: www.tag-gegen-laerm.ch
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