Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 23. April 2024 die Verordnung über die Sömmerung von landwirtschaftlichen Nutztieren im Jahr 2024 verabschiedet. Die Verordnung gilt vom 1. Mai bis zum 30. November dieses Jahres. Wiederum fasst ein Merkblatt zur Sömmerungsverordnung in Kurzform die wichtigsten Punkte zusammen.
Die Sömmerungsverordnung orientiert sich an der Verordnung des Vorjahrs und den Empfehlungen des BLV zur Harmonisierung der Sömmerungsvorschriften der Kantone für das Jahr 2024. Die restriktiven Bestimmungen für eine allfällige Bestossung liechtensteinischer Alpen in Vorarlberg werden wegen der dort nach wie vor gegebenen Tuberkuloseproblematik beibehalten.
Inhaltlich wird die nach wie vor bestehende Problematik betreffend BVD (Bovinen Virus Diarrhoe) betont. Es dürfen nur Tiere der Rindergattung auf den Sömmerungsbetrieb bzw. die Sömmerungsweide aufgetrieben werden, die keiner BVD-Sperre unterliegen. Der Alpvogt hat dazu vor der Alpauffahrt den BVD-Status der Tiere in der Tierverkehrsdatenbank zu kontrollieren.
Die für die Produktion von Alpkäse und anderen Milchprodukten geltenden Vorschriften wurden entsprechend den abgeänderten und vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV genehmigten Branchenleitlinien für Sömmerungsbetriebe leicht angepasst.
Die Sömmerungsverordnung und das Merkblatt sind auf der Homepage der LLV https://www.llv.li/de/news abrufbar.
Pressekontakt:
Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Werner Brunhart, Landestierarzt
T +423 236 73 18
Werner.Brunhart@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100918604
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 23. April 2024 die Verordnung über die Sömmerung von landwirtschaftlichen Nutztieren im Jahr 2024 verabschiedet. Die Verordnung gilt vom 1. Mai bis zum 30. November dieses Jahres. Wiederum fasst ein Merkblatt zur Sömmerungsverordnung in Kurzform die wichtigsten Punkte zusammen.
Die Sömmerungsverordnung orientiert sich an der Verordnung des Vorjahrs und den Empfehlungen des BLV zur Harmonisierung der Sömmerungsvorschriften der Kantone für das Jahr 2024. Die restriktiven Bestimmungen für eine allfällige Bestossung liechtensteinischer Alpen in Vorarlberg werden wegen der dort nach wie vor gegebenen Tuberkuloseproblematik beibehalten.
Inhaltlich wird die nach wie vor bestehende Problematik betreffend BVD (Bovinen Virus Diarrhoe) betont. Es dürfen nur Tiere der Rindergattung auf den Sömmerungsbetrieb bzw. die Sömmerungsweide aufgetrieben werden, die keiner BVD-Sperre unterliegen. Der Alpvogt hat dazu vor der Alpauffahrt den BVD-Status der Tiere in der Tierverkehrsdatenbank zu kontrollieren.
Die für die Produktion von Alpkäse und anderen Milchprodukten geltenden Vorschriften wurden entsprechend den abgeänderten und vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV genehmigten Branchenleitlinien für Sömmerungsbetriebe leicht angepasst.
Die Sömmerungsverordnung und das Merkblatt sind auf der Homepage der LLV https://www.llv.li/de/news abrufbar.
Pressekontakt:
Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Werner Brunhart, Landestierarzt
T +423 236 73 18
Werner.Brunhart@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100918604
© 2024 news aktuell-CH