Berlin - Um Obdachlosigkeit zu verhindern, will die SPD-Bundestagsfraktion Mieter besser vor dem Rauswurf aus ihrer Wohnung schützen. "Ein wichtiger Hebel gegen Wohnungslosigkeit ist das soziale Mietrecht", sagte die rechtspolitische Sprecherin Zanda Martens dem "Tagesspiegel". Man müsse deshalb gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten den Kündigungsschutz für Mieter mit Mietschulden verbessern.
Sie forderte den zuständigen Justizminister Marco Buschmann (FDP) auf, eine entsprechende Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorzunehmen. Mit einer kleinen Anpassung im BGB zur Schonfristzahlung könnte man Mieter in die Lage versetzen, eine Wohnungskündigung über rechtzeitige Nachzahlung der Schulden vollständig vom Tisch zu nehmen, sagte Martens. Bisher ist das nur bei außerordentlichen Kündigungen, nicht aber bei regulären Kündigungen möglich.
Auf diesen Schritt hatten sich SPD, Grüne und FDP bereits bei den Koalitionsverhandlungen geeinigt. Doch bei der jüngsten Einigung zu einer Mietrechtsreform zwischen Buschmann und Kanzler Olaf Scholz (SPD) spielte die Ausweitung der Schonfristzahlung dann keine Rolle mehr.
Nötig sei zudem ein besserer Schutz vor Eigenbedarfskündigungen, sagte Martens. Man müsse "die tatsächliche Nutzung nach der Kündigung präzisieren, den berechtigten Personenkreis verkleinern und klarstellen, dass bei missbräuchlicher Eigenbedarfskündigung ein Schadensersatzanspruch besteht", forderte die SPD-Politikerin. Mieter dürften in solchen Fällen nicht allein gelassen werden.
Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch einen Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit beschlossen. Er erläutert ausführlich, warum in Deutschland schätzungsweise bis zu 600.000 Menschen ohne eigene Wohnung sind und welche Gruppen betroffen sind. Der Aktionsplan enthält jedoch kaum konkrete Maßnahmen, um Obdachlosigkeit zu bekämpfen. Deshalb fordert die SPD-Bundestagsfraktion nun den Bundesjustizminister auf, aktiv zu werden.
Sie forderte den zuständigen Justizminister Marco Buschmann (FDP) auf, eine entsprechende Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorzunehmen. Mit einer kleinen Anpassung im BGB zur Schonfristzahlung könnte man Mieter in die Lage versetzen, eine Wohnungskündigung über rechtzeitige Nachzahlung der Schulden vollständig vom Tisch zu nehmen, sagte Martens. Bisher ist das nur bei außerordentlichen Kündigungen, nicht aber bei regulären Kündigungen möglich.
Auf diesen Schritt hatten sich SPD, Grüne und FDP bereits bei den Koalitionsverhandlungen geeinigt. Doch bei der jüngsten Einigung zu einer Mietrechtsreform zwischen Buschmann und Kanzler Olaf Scholz (SPD) spielte die Ausweitung der Schonfristzahlung dann keine Rolle mehr.
Nötig sei zudem ein besserer Schutz vor Eigenbedarfskündigungen, sagte Martens. Man müsse "die tatsächliche Nutzung nach der Kündigung präzisieren, den berechtigten Personenkreis verkleinern und klarstellen, dass bei missbräuchlicher Eigenbedarfskündigung ein Schadensersatzanspruch besteht", forderte die SPD-Politikerin. Mieter dürften in solchen Fällen nicht allein gelassen werden.
Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch einen Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit beschlossen. Er erläutert ausführlich, warum in Deutschland schätzungsweise bis zu 600.000 Menschen ohne eigene Wohnung sind und welche Gruppen betroffen sind. Der Aktionsplan enthält jedoch kaum konkrete Maßnahmen, um Obdachlosigkeit zu bekämpfen. Deshalb fordert die SPD-Bundestagsfraktion nun den Bundesjustizminister auf, aktiv zu werden.
© 2024 dts Nachrichtenagentur