Berlin (ots) -
Prof. Dr. Bettina Weißer hat am Dienstagabend im rbb-Dialogformat "Politik & wir" auf dem ARD-Twitchkanal bekräftigt, dass Paragraf 218 aus dem StGB gestrichen werden müsse, um Abtreibungen zu entkriminalisieren und zu entstigmatisieren.
Weißer ist Mitglied einer Expertenkommission der Bundesregierung, die zuletzt einen entsprechenden Bericht vorgelegt hatte. Aktuell sind Abbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft in Deutschland rechtswidrig und nur unter bestimmten Bedingungen straffrei. Doch seit der letzten Entscheidung BVerfG im Jahr 1993 habe sich die Gesellschaft und der Blick auf die Selbstbestimmung der Frau stark gewandelt. "Wenn sie heute aus dem Stand der menschenrechtlichen Diskussion und der grundrechtlichen Perspektive auf die Autonomie, Selbstbestimmung und auf Menschenwürde schauen, ist eine solche Austragungsplicht nicht mehr begründbar. Denn Schwangerschaft, Geburt und Mutterschaft berühren alle Lebensbereiche einer Frau: die physische psychische Verfasstheit, die Identität., die Lebensplanung."
Deshalb müsse es der Entscheidung der Frau obliegen, ob sie ein anderes Leben als vorher führen möchte, so Weißer weiter. Die Rechtwissenschaftlerin sei deshalb zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht einer Streichung des Paragrafen 218 heute zustimmen würde.
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Weißer ist Mitglied einer Expertenkommission der Bundesregierung, die zuletzt einen entsprechenden Bericht vorgelegt hatte. Aktuell sind Abbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft in Deutschland rechtswidrig und nur unter bestimmten Bedingungen straffrei. Doch seit der letzten Entscheidung BVerfG im Jahr 1993 habe sich die Gesellschaft und der Blick auf die Selbstbestimmung der Frau stark gewandelt. "Wenn sie heute aus dem Stand der menschenrechtlichen Diskussion und der grundrechtlichen Perspektive auf die Autonomie, Selbstbestimmung und auf Menschenwürde schauen, ist eine solche Austragungsplicht nicht mehr begründbar. Denn Schwangerschaft, Geburt und Mutterschaft berühren alle Lebensbereiche einer Frau: die physische psychische Verfasstheit, die Identität., die Lebensplanung."
Deshalb müsse es der Entscheidung der Frau obliegen, ob sie ein anderes Leben als vorher führen möchte, so Weißer weiter. Die Rechtwissenschaftlerin sei deshalb zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht einer Streichung des Paragrafen 218 heute zustimmen würde.
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