Nach der neuen EU-Lieferkettenrichtlinie können Privatpersonen, die sich als Opfer von Umwelt- oder Menschenrechtsverstößen betrachten, vor nationalen Zivilgerichten auf Schadensersatz klagen. Unternehmen, die ihre Verpflichtungen nicht ernst nehmen, droht deshalb absehbar eine Klagewelle. Das deutsche Lieferkettengesetz, das seit Januar 2023 gültig ist, wurde von der Wirtschaft teils scharf kritisiert. Unternehmen beklagen unter anderem exzessive Berichtspflichten und die Haftung für mögliche Rechtsverstöße innerhalb der Wertschöpfungskette, die sie seriös kaum überprüfen oder beeinflussen können. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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