Wer bezahlt angefallene Krankenhauskosten für einen entwichenen Häftling im offenen Vollzug? Die gesetzliche Krankenkasse (GKV), bei der der Häftling vor seiner Haft versichert war? Darüber hatte kürzlich ein Gericht zu entscheiden. In Deutschland sind Gefangene grundsätzlich krankenversichert. Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ruht zwar, die Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente und andere medizinische Leistungen werden aber im Rahmen der Gesundheitsfürsorge ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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