NEW YORK (dpa-AFX) - Ein wichtiger Zeuge im Schweigegeldprozess gegen Donald Trump hat ausgesagt, dass sich der ehemalige US-Präsident in Bezug auf drohende Berichte zu Affären nicht besorgt um sein Familienleben gezeigt hat. Wohl aber habe die US-Präsidentenwahl in diesem Zusammenhang eine offensichtliche Rolle gespielt. Auf die Frage der Staatsanwaltschaft am Donnerstag bei dem Verfahren in New York, ob Trump entsprechende Vorbehalte bezüglich seiner Familie ihm gegenüber jemals geäußert habe, verneinte der ehemalige Herausgeber des Trump-nahen Schmierblattes "National Enquirer", David Pecker. "Seine Familie wurde nie erwähnt", so Pecker. "Also bin ich davon ausgegangen, dass es (ihm) um den Wahlkampf ging."
Die Aussage Peckers ist wichtig, weil die Anklage damit ihre Behauptung stützen will, dass es Trumps Ziel war, seinen Wahlkampf vor negativen Berichten zu schützen, um bessere Chancen bei der Abstimmung im November 2016 zu haben. Dies soll einer möglichen Argumentation der Verteidigung entgegenwirken, dass es Trump bei der Zahlung an Pornostar Daniels lediglich darum gegangen sei, Schaden von seiner Familie abzuwenden.
Die Anklage wirft Trump - der ebenfalls anwesend war und wie in den vergangenen Tagen fast durchgängig ausdruckslos blieb - vor, er habe den Ausgang der US-Präsidentenwahl 2016 mit der Zahlung von 130 000 Dollar Schweigegeld an Sex-Darstellerin Stormy Daniels beeinflussen wollen. Die Transaktion selbst war zwar nicht illegal, bei der Rückerstattung des Geldes an seinen Anwalt Cohen habe Trump jedoch Geschäftsunterlagen gefälscht, um ihren eigentlichen Zweck zu verschleiern, so die Vorwürfe.
Es handelt sich um den ersten Strafprozess gegen einen Ex-Präsidenten in der US-Geschichte. Trump könnten bei einer Verurteilung mehrere Jahre Haft drohen, die Strafe könnte aber auch zur Bewährung ausgesetzt werden. Auch eine Geldstrafe wäre möglich. Der Fall könnte den US-Wahlkampf beeinflussen. Trump (77) will im November erneut zum Präsidenten gewählt werden. Er hatte auf nicht schuldig plädiert./scb/DP/zb