Berlin - Nach monatelangem Streit zwischen Bund und Ländern über die Fortsetzung des Digitalpakts Schule hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) den Ländern ein Konzept vorgelegt, wie sich der Bund die Ausgestaltung vorstellt. Der Entwurf für eine "Gesamtvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Digitalpakt 2.0", über den die "Welt am Sonntag" berichtet, sieht vor, dass sich die Länder zur Hälfte an der Finanzierung beteiligen.
"Der Bund beteiligt sich mit einer Förderquote von 50 Prozent, die Länder beteiligen sich ebenfalls mit 50 Prozent am Gesamtvolumen des öffentlichen Finanzierungsanteils der förderfähigen Kosten der Investitionen eines Landes", heißt es in der Vereinbarung. Die Erbringung der Förderquote durch die Länder dürfe dabei nicht zu Lasten kommunaler Haushalte gehen.
Die Gesamtsumme für den Digitalpakt ist in dem Entwurf noch mit einem "X" angegeben. Insgesamt soll es aber um ein ähnliches Gesamtvolumen gehen wie beim ersten Digitalpakt.
Eine weitere Fortsetzung über 2030 hinaus wird ausgeschlossen. Die Finanzhilfe sei eine "letztmalige Unterstützung" des Bundes. "Es ist daher alleinige Pflicht der Länder, für die nachhaltige Finanzierung des digitalen Wandels in den Schulen Sorge zu tragen", heißt es in dem Papier.
Vorgesehen sind drei Handlungsstränge: Die weitere Investition in die digitale Infrastruktur, die Qualifizierung von Lehrkräften sowie eine nachhaltige Strategie zur Digitalisierung der Bildung in der dauerhaften Verantwortung der Länder.
Stark-Watzinger hatte im Rahmen der Verhandlungen stets erklärt, dass der Bund bei der Fortsetzung des Digitalpakts darauf bestehe, nicht einfach nur weiter in den Ausbau der technischen Infrastruktur zu investieren, sondern auch die Fortbildung der Lehrkräfte voranzutreiben. "Eine zeitgemäße IT-Infrastruktur ist notwendig, aber kein Selbstzweck", heißt es dazu in dem Entwurf. "Digitalisierung in der Bildung erfordert auch einen zeitgemäßen und zukunftsorientierten digitalen und insbesondere digital gestützten Unterricht sowie eine entsprechende Schulentwicklung." Digitale Kompetenzen und die Qualifikation von Lehrkräften und Schulleitungen seien "wesentliche Faktoren für den Erfolg der digitalen Transformation im Schulbereich".
Konkret wird eine Fortbildungspflicht im Umfang von 30 Stunden im Jahr gefordert. Bund und Länder sollen zwischen 2025 und 2030 je 500 Millionen Euro in eine "Forschungs- und Transferinitiative digitales Lehren und Lernen" investieren. Digitale Bildung soll in die Curricula aufgenommen werden. Zudem brauche es eine Verständigung auf "ambitionierte, verpflichtende gemeinsame Standards bei den Digital- und Medienkompetenzen zwischen allen Ländern".
"Der Bund beteiligt sich mit einer Förderquote von 50 Prozent, die Länder beteiligen sich ebenfalls mit 50 Prozent am Gesamtvolumen des öffentlichen Finanzierungsanteils der förderfähigen Kosten der Investitionen eines Landes", heißt es in der Vereinbarung. Die Erbringung der Förderquote durch die Länder dürfe dabei nicht zu Lasten kommunaler Haushalte gehen.
Die Gesamtsumme für den Digitalpakt ist in dem Entwurf noch mit einem "X" angegeben. Insgesamt soll es aber um ein ähnliches Gesamtvolumen gehen wie beim ersten Digitalpakt.
Eine weitere Fortsetzung über 2030 hinaus wird ausgeschlossen. Die Finanzhilfe sei eine "letztmalige Unterstützung" des Bundes. "Es ist daher alleinige Pflicht der Länder, für die nachhaltige Finanzierung des digitalen Wandels in den Schulen Sorge zu tragen", heißt es in dem Papier.
Vorgesehen sind drei Handlungsstränge: Die weitere Investition in die digitale Infrastruktur, die Qualifizierung von Lehrkräften sowie eine nachhaltige Strategie zur Digitalisierung der Bildung in der dauerhaften Verantwortung der Länder.
Stark-Watzinger hatte im Rahmen der Verhandlungen stets erklärt, dass der Bund bei der Fortsetzung des Digitalpakts darauf bestehe, nicht einfach nur weiter in den Ausbau der technischen Infrastruktur zu investieren, sondern auch die Fortbildung der Lehrkräfte voranzutreiben. "Eine zeitgemäße IT-Infrastruktur ist notwendig, aber kein Selbstzweck", heißt es dazu in dem Entwurf. "Digitalisierung in der Bildung erfordert auch einen zeitgemäßen und zukunftsorientierten digitalen und insbesondere digital gestützten Unterricht sowie eine entsprechende Schulentwicklung." Digitale Kompetenzen und die Qualifikation von Lehrkräften und Schulleitungen seien "wesentliche Faktoren für den Erfolg der digitalen Transformation im Schulbereich".
Konkret wird eine Fortbildungspflicht im Umfang von 30 Stunden im Jahr gefordert. Bund und Länder sollen zwischen 2025 und 2030 je 500 Millionen Euro in eine "Forschungs- und Transferinitiative digitales Lehren und Lernen" investieren. Digitale Bildung soll in die Curricula aufgenommen werden. Zudem brauche es eine Verständigung auf "ambitionierte, verpflichtende gemeinsame Standards bei den Digital- und Medienkompetenzen zwischen allen Ländern".
© 2024 dts Nachrichtenagentur