Der europäische Finanzsektor blickte diese Woche auf das EU-Parlament, das die Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zur Umsetzung der Basel-III-Finalisierung in Europa verabschiedete.
Dieser bedeutende Schritt nach vorn erfolgt mit der Verabschiedung der Änderungen an der Eigenkapitalverordnung (CRR3), die Teil eines umfassenderen Gesetzespakets sind, in dem auch Änderungen der Richtlinie 2013/36/EU (Capital Requirements Directive, CRD) enthalten sind.
Jeroen Van Doorsselaere, Vice President of Global Product Platform Management bei Wolters Kluwer FRR, kommentiert: "Die Verabschiedung der Änderungen der Eigenkapitalverordnung (CRR3) ist ein Meilenstein für den Bankensektor. Sie stärkt den Rahmen für risikobasierte Eigenkapitalanforderungen unter Berücksichtigung von ESG-Risiken.
Es handelt sich dabei um eine umfangreiche Überarbeitung des Frameworks für die Eigenkapitalanforderungen mit Auswirkungen auf verschiedene Aspekte wie Kreditrisiko, betriebliches Risiko, Marktrisiko und Kapitaluntergrenze. Während andere wichtige Rechtsordnungen, beispielsweise die USA, Großbritannien oder Hongkong, ihre Zeitpläne verschoben haben, geht der EWR-Raum nun ohne Verzögerung mit den Basel-III-Reformen voran.
Die Uhr läuft nun für Finanzinstitute im EWR, da die CRR3-Verordnung zum 1. Januar 2025 in Kraft treten wird. Banken und Finanzinstitute müssen schnell handeln und transformative Technologien einsetzen, um ihre Compliance und technologische Bereitschaft sicherzustellen."
Finance, Risk and Regulatory Reporting (FRR) von Wolters Kluwer unterstützt Finanzinstitute durch innovative Technologien, die Kunden dabei helfen, die wachsenden regulatorischen Anforderungen zu erfüllen, Unwägbarkeiten durch Finanzrisikomanagement-Angebote zu bewältigen und ihre Effizienz zu steigern.
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