Die aktuellen Regelungen zur Erhaltung von Ackerflächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand - Mindestschutz von Feuchtgebieten und Mooren (GLÖZ 2) beinhalten ein Umwandlungs- bzw. Umbruchverbot für Flächen mit Dauerkulturen. Dadurch werden wichtige Sonderkulturen mit mehrjährigen Standzeiten wie Heidelbeeranlagen, Spargelfelder oder...Den vollständigen Artikel lesen ...
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