Mit dem Solarpaket I erhalten nun auch Betreiber von Flugwindenergie-Anlagen eine EEG-Vergütung. Die Förderung ist auf 50 MW begrenzt Mit dem vergangene Woche vom Bundestag verabschiedeten Solarpaket I hat es im Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auch eine Änderung gegeben, die Flugwindenergie betrifft. Denn mit der Änderung des Gesetzes wird die Flugwindkraft in den Katalog der erneuerbaren Energien aufgenommen und steht somit künftig gleichberechtigt neben Wasserkraft, stationärer Wind- und Solarenergie, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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