Berlin (ots) -
Anlässlich der heute im Bundesgesundheitsministerium stattfindenden Anhörung, zu der auch die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Dr. Andrea Benecke geladen ist, hat die BPtK eine Stellungnahme zum Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) vorgelegt. Darin kritisiert die BPtK, dass die Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in den psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern im KHVVG bislang nicht vorgesehen ist, obwohl die Missstände seit Langem bekannt sind.
"Die Ampel-Koalition muss ihr Versprechen, in dieser Legislaturperiode für eine bedarfsgerechte Personalausstattung und eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung in der Psychiatrie zu sorgen, endlich einlösen", fordert Dr. Benecke.
Die Mindestvorgaben der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) sind als Personaluntergrenzen ausgestaltet und reichen für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Behandlung bei Weitem nicht aus. Zudem hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den gesetzlichen Auftrag zur Stärkung der Psychotherapie durch entsprechende Anpassungen der Minutenwerte in der PPP-RL wiederholt nicht umgesetzt. "Die PPP-Richtlinie muss jetzt um Qualitätsvorgaben für eine leitliniengerechte Behandlung ergänzt werden", fordert die Präsidentin der BPtK. "Nur so kann erreicht werden, dass die Kliniken in absehbarer Zeit das dringend benötigte Personal aufbauen. Um auch eine bedarfsgerechte Umwandlung von vollstationären Behandlungskapazitäten in stationsäquivalente, teilstationäre und ambulante Behandlungsangebote voranzutreiben, sind ergänzende gesetzliche Vorgaben zur Weiterentwicklung der PPP-Richtlinie von zentraler Bedeutung."
Am 21. März 2024 hatte der G-BA beschlossen, die vollständige Umsetzung der bestehenden, völlig unzureichenden Mindestvorgaben um drei weitere Jahre zu verschieben. Sanktionen sind bis 2026 ausgesetzt. Knapp die Hälfte der Erwachsenenpsychiatrien und der Kinder- und Jugendpsychiatrien erfüllen die reduzierten Mindestvorgaben derzeit nicht.
Um die psychotherapeutische Versorgungsqualität zu verbessern und auch langfristig in den Kliniken sicherstellen zu können, müssen zudem ausreichend stationäre Weiterbildungsstellen für Psychotherapeut*innen finanziert werden. Spätestens wenn 2032 auch die letzten Psychotherapeut*innen nach dem alten Modell ihre Ausbildung abgeschlossen haben müssen, wird ansonsten der psychotherapeutische Nachwuchs in den Kliniken fehlen. Die BPtK fordert deshalb, dass die Kliniken für eine Übergangszeit zusätzliche Weiterbildungsstellen einrichten und finanziert bekommen können.
Stellungnahme der BPtK zum RefE KHVVG (https://api.bptk.de/uploads/STN_B_Pt_K_Ref_E_KHVVG_a3ddf6a2d7.pdf)
Pressemitteilung der BPtK: Psychiatrie und Psychosomatik gehören in die Krankenhausreform - BPtK fordert Ergänzung im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (https://api.bptk.de/uploads/20240429_pm_bptk_KHVVG_ccc3197c6a.pdf)
Pressekontakt:
Ulrike Florian
Pressesprecherin
Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
Klosterstraße 64
10179 Berlin
Tel.: 030 278785-70
Mobil: 0160 91801664
Fax: 030 278785-44
E-Mail: florian@bptk.de
Website: www.bptk.de
Original-Content von: Bundespsychotherapeutenkammer, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/174442/5768714
Anlässlich der heute im Bundesgesundheitsministerium stattfindenden Anhörung, zu der auch die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Dr. Andrea Benecke geladen ist, hat die BPtK eine Stellungnahme zum Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) vorgelegt. Darin kritisiert die BPtK, dass die Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in den psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern im KHVVG bislang nicht vorgesehen ist, obwohl die Missstände seit Langem bekannt sind.
"Die Ampel-Koalition muss ihr Versprechen, in dieser Legislaturperiode für eine bedarfsgerechte Personalausstattung und eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung in der Psychiatrie zu sorgen, endlich einlösen", fordert Dr. Benecke.
Die Mindestvorgaben der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) sind als Personaluntergrenzen ausgestaltet und reichen für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Behandlung bei Weitem nicht aus. Zudem hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den gesetzlichen Auftrag zur Stärkung der Psychotherapie durch entsprechende Anpassungen der Minutenwerte in der PPP-RL wiederholt nicht umgesetzt. "Die PPP-Richtlinie muss jetzt um Qualitätsvorgaben für eine leitliniengerechte Behandlung ergänzt werden", fordert die Präsidentin der BPtK. "Nur so kann erreicht werden, dass die Kliniken in absehbarer Zeit das dringend benötigte Personal aufbauen. Um auch eine bedarfsgerechte Umwandlung von vollstationären Behandlungskapazitäten in stationsäquivalente, teilstationäre und ambulante Behandlungsangebote voranzutreiben, sind ergänzende gesetzliche Vorgaben zur Weiterentwicklung der PPP-Richtlinie von zentraler Bedeutung."
Am 21. März 2024 hatte der G-BA beschlossen, die vollständige Umsetzung der bestehenden, völlig unzureichenden Mindestvorgaben um drei weitere Jahre zu verschieben. Sanktionen sind bis 2026 ausgesetzt. Knapp die Hälfte der Erwachsenenpsychiatrien und der Kinder- und Jugendpsychiatrien erfüllen die reduzierten Mindestvorgaben derzeit nicht.
Um die psychotherapeutische Versorgungsqualität zu verbessern und auch langfristig in den Kliniken sicherstellen zu können, müssen zudem ausreichend stationäre Weiterbildungsstellen für Psychotherapeut*innen finanziert werden. Spätestens wenn 2032 auch die letzten Psychotherapeut*innen nach dem alten Modell ihre Ausbildung abgeschlossen haben müssen, wird ansonsten der psychotherapeutische Nachwuchs in den Kliniken fehlen. Die BPtK fordert deshalb, dass die Kliniken für eine Übergangszeit zusätzliche Weiterbildungsstellen einrichten und finanziert bekommen können.
Stellungnahme der BPtK zum RefE KHVVG (https://api.bptk.de/uploads/STN_B_Pt_K_Ref_E_KHVVG_a3ddf6a2d7.pdf)
Pressemitteilung der BPtK: Psychiatrie und Psychosomatik gehören in die Krankenhausreform - BPtK fordert Ergänzung im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (https://api.bptk.de/uploads/20240429_pm_bptk_KHVVG_ccc3197c6a.pdf)
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