Brüssel - Die Europäische Kommission hat wegen des Verdachts auf Verstöße gegen EU-Recht ein Verfahren gegen Facebooks und Instagrams Mutterkonzern Meta eröffnet. Das teilte die Behörde am Dienstag in Brüssel mit.
Die mutmaßlichen Verstöße gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) beträfen die Strategien und Praktiken von Meta "in Bezug auf irreführende Werbung und politische Inhalte" in seinen Diensten. Es geht auch um die "Nichtverfügbarkeit eines wirksamen zivilgesellschaftlichen Diskurses und Wahlüberwachungsinstruments Dritter in Echtzeit" im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament vor dem Hintergrund, dass Meta sein Echtzeit-Tool für öffentliche Einblicke Crowdtangle ohne angemessenen Ersatz verdrängt habe.
Darüber hinaus vermutet die Kommission, dass der Mechanismus zur Kennzeichnung illegaler Inhalte in den Diensten ("Notice-and-Action") sowie die Rechtsbehelfe der Nutzer und interne Beschwerdemechanismen nicht den Anforderungen des Gesetzes über digitale Dienste entspreche und dass Meta bei der Bereitstellung des Zugangs zu öffentlich zugänglichen Daten für Forscher Mängel aufweise.
"Wenn wir einen Verstoß gegen die Vorschriften vermuten, handeln wir", sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU). Das gelte jederzeit, insbesondere in Zeiten demokratischer Wahlen. "Große digitale Plattformen müssen ihrer Verpflichtung nachkommen, ausreichende Ressourcen dafür einzusetzen, und die heutige Entscheidung zeigt, dass wir mit der Einhaltung ernstlich sind. Der Schutz unserer Demokratien ist ein gemeinsamer Kampf mit unseren Mitgliedstaaten", so von der Leyen.
Die Einleitung des Verfahrens stützt sich den Angaben zufolge auf eine vorläufige Analyse des von Meta im September 2023 übermittelten Risikobewertungsberichts, die Antworten von Meta auf die förmlichen Auskunftsverlangen der Kommission (zu illegalen Inhalten und Desinformationen, Datenzugang, Abonnements für "No-Ads"-Politik und generative KI), öffentlich zugänglichen Berichten und der eigenen Analyse der Kommission.
Die mutmaßlichen Verstöße gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) beträfen die Strategien und Praktiken von Meta "in Bezug auf irreführende Werbung und politische Inhalte" in seinen Diensten. Es geht auch um die "Nichtverfügbarkeit eines wirksamen zivilgesellschaftlichen Diskurses und Wahlüberwachungsinstruments Dritter in Echtzeit" im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament vor dem Hintergrund, dass Meta sein Echtzeit-Tool für öffentliche Einblicke Crowdtangle ohne angemessenen Ersatz verdrängt habe.
Darüber hinaus vermutet die Kommission, dass der Mechanismus zur Kennzeichnung illegaler Inhalte in den Diensten ("Notice-and-Action") sowie die Rechtsbehelfe der Nutzer und interne Beschwerdemechanismen nicht den Anforderungen des Gesetzes über digitale Dienste entspreche und dass Meta bei der Bereitstellung des Zugangs zu öffentlich zugänglichen Daten für Forscher Mängel aufweise.
"Wenn wir einen Verstoß gegen die Vorschriften vermuten, handeln wir", sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU). Das gelte jederzeit, insbesondere in Zeiten demokratischer Wahlen. "Große digitale Plattformen müssen ihrer Verpflichtung nachkommen, ausreichende Ressourcen dafür einzusetzen, und die heutige Entscheidung zeigt, dass wir mit der Einhaltung ernstlich sind. Der Schutz unserer Demokratien ist ein gemeinsamer Kampf mit unseren Mitgliedstaaten", so von der Leyen.
Die Einleitung des Verfahrens stützt sich den Angaben zufolge auf eine vorläufige Analyse des von Meta im September 2023 übermittelten Risikobewertungsberichts, die Antworten von Meta auf die förmlichen Auskunftsverlangen der Kommission (zu illegalen Inhalten und Desinformationen, Datenzugang, Abonnements für "No-Ads"-Politik und generative KI), öffentlich zugänglichen Berichten und der eigenen Analyse der Kommission.
© 2024 dts Nachrichtenagentur