Bereits vor drei Jahren urteilte der BGH: Banken müssen erhöhte Kontoführungsgebühren zurückzahlen, wenn Kund:innen ihnen nicht explizit zugestimmt haben. Doch viele Menschen verlangen das Geld gar nicht zurück. Jahrelang haben viele Banken ihre Gebühren erhöht, ohne dazu explizit die Zustimmung ihrer Kund:innen einzuholen. Dazu haben sie Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) genutzt, die so formuliert waren, dass die Gebühren ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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