Berlin - Berlins Verkehrssenatorin Manja Schreiner (CDU) tritt zurück. Die Uni Rostock habe ihr mitgeteilt, dass sie den im Jahr 2007 verliehenen Doktorgrad wieder entziehen werde, sagte Schreiner am Dienstag.
Sie habe beim Regierenden Bürgermeister ihren Rücktritt eingereicht, "um Schaden vom Berliner Senat abzuwenden", wie sie sagte. Dabei habe sie an keiner Stelle Dissertation vorsätzlich getäuscht oder betrogen. Deswegen wolle sie als Privatperson Widerspruch gegen die Entscheidung der Fakultät einlegen, so Schreiner.
Die Universität Rostock teilte unterdessen mit, dass vor allem die Anzahl der wörtlichen Übernahmen, die nicht als wörtliche Textübernahmen den wissenschaftlichen Zitiergepflogenheiten entsprechend mit Anführungszeichen ausgewiesen seien, kritisiert worden seien. "Auch wenn Frau Schreiner ganz überwiegend die Originalquellen angegeben und zitiert hat, ist der Fakultätsrat der Ansicht, dass die Übernahmen fremder Textpassagen in einer Gesamtschau ihrer quantitativen Anteile und ihres qualitativen Gewichts auf die Dissertationsschrift einen solch prägenden Einfluss nehmen, dass deren Anfertigung nicht mehr dem Gebot der Eigenständigkeit entsprochen hat", so die Universität.
Der Fakultätsrat verkenne dabei nicht, dass nicht gesetzte Anführungszeichen eine andere qualitative Bewertung zuließen als das gänzliche Verschweigen nicht nur der wörtlichen Übernahme des Textes, sondern auch und insbesondere der Originalquelle. "Insoweit weicht der vorliegende Fall von anderen populär gewordenen Fällen (etwa: Guttenberg, Schavan, Mathiopoulos) ab", hieß es.
Anfang August 2023 hatten überregionale Medien erstmals von Unregelmäßigkeiten im Fall Schreiner berichtet. Auf 118 von 169 untersuchten Seiten seien Fundstellen von Plagiaten dokumentiert worden, hieß es auf dem Portal VroniPlag, für das ehrenamtliche Fachleute Dissertationen analysieren. Dies entspreche einem Anteil von rund 70 Prozent aller Seiten, hieß es.
Sie habe beim Regierenden Bürgermeister ihren Rücktritt eingereicht, "um Schaden vom Berliner Senat abzuwenden", wie sie sagte. Dabei habe sie an keiner Stelle Dissertation vorsätzlich getäuscht oder betrogen. Deswegen wolle sie als Privatperson Widerspruch gegen die Entscheidung der Fakultät einlegen, so Schreiner.
Die Universität Rostock teilte unterdessen mit, dass vor allem die Anzahl der wörtlichen Übernahmen, die nicht als wörtliche Textübernahmen den wissenschaftlichen Zitiergepflogenheiten entsprechend mit Anführungszeichen ausgewiesen seien, kritisiert worden seien. "Auch wenn Frau Schreiner ganz überwiegend die Originalquellen angegeben und zitiert hat, ist der Fakultätsrat der Ansicht, dass die Übernahmen fremder Textpassagen in einer Gesamtschau ihrer quantitativen Anteile und ihres qualitativen Gewichts auf die Dissertationsschrift einen solch prägenden Einfluss nehmen, dass deren Anfertigung nicht mehr dem Gebot der Eigenständigkeit entsprochen hat", so die Universität.
Der Fakultätsrat verkenne dabei nicht, dass nicht gesetzte Anführungszeichen eine andere qualitative Bewertung zuließen als das gänzliche Verschweigen nicht nur der wörtlichen Übernahme des Textes, sondern auch und insbesondere der Originalquelle. "Insoweit weicht der vorliegende Fall von anderen populär gewordenen Fällen (etwa: Guttenberg, Schavan, Mathiopoulos) ab", hieß es.
Anfang August 2023 hatten überregionale Medien erstmals von Unregelmäßigkeiten im Fall Schreiner berichtet. Auf 118 von 169 untersuchten Seiten seien Fundstellen von Plagiaten dokumentiert worden, hieß es auf dem Portal VroniPlag, für das ehrenamtliche Fachleute Dissertationen analysieren. Dies entspreche einem Anteil von rund 70 Prozent aller Seiten, hieß es.
© 2024 dts Nachrichtenagentur