Wird in einem Antragsformular für eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nach neurologischen Erkrankungen gefragt, ist der Versicherungsnehmer auch nicht verpflichtet, eine ihm bekannte Parkinson-Erkrankung ungefragt anzugeben. Über einen solchen Fall hatte das OLG Dresden im März zu entscheiden. Wird im Antragsformular für eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nach neurologischen Erkrankungen gefragt, ist der Antragsteller auch nicht verpflichtet, eine ihm bekannte Erkrankung an Morbus ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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