Im Jahr 2022 erhielten Arbeitnehmer vom Staat als eine Entlastungsmaßnahme in der Energiekrise 300 Euro über den Arbeitgeber ausbezahlt. Doch ist die sogenannte Energiepreispauschale tatsächlich steuerpflichtig, wie dies von der Bundesregierung gewollt war? Viele Empfänger sehen das anders. Aufgrund der Energiekrise und der hohen Inflation erhielten einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige im September 2022 vom Staat eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgte ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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