Halle/MZ (ots) -
In Sachsen-Anhalt ist die Zahl der Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus Sonnenenergie auf Dächern von Kulturdenkmalen sprunghaft angestiegen. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Wochenendausgabe). Demnach haben die unteren Denkmalschutzbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten nach Daten der Staatskanzlei im ersten Quartal dieses Jahres bereits 70 derartige Anlagen genehmigt - das entspricht in etwa der Zahl für das gesamte Jahr 2020. Seitdem werden immer mehr Anlagen beantragt, im vergangenen Jahr wurden 365 genehmigt, nur 36 abgelehnt. Die meisten Anträge stellten Privatpersonen.
Möglich machen den Schub neue Regelungen der Landesverwaltung, die der Energiewende Vorrang vor dem Denkmalschutz einräumen. So muss nach einem Erlass der Staatskanzlei und des Kulturministeriums vom Dezember vorigen Jahres der Bau von Solaranlagen an oder auf Kulturdenkmalen "regelmäßig" genehmigt werden. Eine "Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes" des Gebäudes, wie es früher der Fall war, reicht demnach als Ablehnungsgrund nicht mehr aus. Mit diesem Argument hatte die kommunale Denkmalschutzbehörde noch 2023 eine auf dem Dach des Magdeburger Landtagsgebäudes geplante Photovoltaikanlage gestoppt.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Marc Rath
Telefon: 0345 565 4200
marc.rath@mz.de
Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/47409/5772090
In Sachsen-Anhalt ist die Zahl der Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus Sonnenenergie auf Dächern von Kulturdenkmalen sprunghaft angestiegen. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Wochenendausgabe). Demnach haben die unteren Denkmalschutzbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten nach Daten der Staatskanzlei im ersten Quartal dieses Jahres bereits 70 derartige Anlagen genehmigt - das entspricht in etwa der Zahl für das gesamte Jahr 2020. Seitdem werden immer mehr Anlagen beantragt, im vergangenen Jahr wurden 365 genehmigt, nur 36 abgelehnt. Die meisten Anträge stellten Privatpersonen.
Möglich machen den Schub neue Regelungen der Landesverwaltung, die der Energiewende Vorrang vor dem Denkmalschutz einräumen. So muss nach einem Erlass der Staatskanzlei und des Kulturministeriums vom Dezember vorigen Jahres der Bau von Solaranlagen an oder auf Kulturdenkmalen "regelmäßig" genehmigt werden. Eine "Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes" des Gebäudes, wie es früher der Fall war, reicht demnach als Ablehnungsgrund nicht mehr aus. Mit diesem Argument hatte die kommunale Denkmalschutzbehörde noch 2023 eine auf dem Dach des Magdeburger Landtagsgebäudes geplante Photovoltaikanlage gestoppt.
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