Straubing (ots) -
Wie anderen Extremisten ist der Rechtsstaat radikalen Islamisten aber keineswegs wehrlos ausgeliefert. Wahrscheinlich war die Kundgebung in Hamburg unter den geltenden Gesetzen tatsächlich nicht zu verbieten. Dazu braucht es konkrete Hinweise auf zu befürchtende schwere Straftaten. Bei der Gruppierung Muslim Interaktiv, die hinter der Veranstaltung steht, dürfte es hingegen anders aussehen. Sie tritt offensiv dafür ein, das Grundgesetz durch die Scharia zu ersetzen. Dieses Bestreben, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, sollte reichen, um ein Vereinsverbot zu begründen.
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/122668/5772116
Wie anderen Extremisten ist der Rechtsstaat radikalen Islamisten aber keineswegs wehrlos ausgeliefert. Wahrscheinlich war die Kundgebung in Hamburg unter den geltenden Gesetzen tatsächlich nicht zu verbieten. Dazu braucht es konkrete Hinweise auf zu befürchtende schwere Straftaten. Bei der Gruppierung Muslim Interaktiv, die hinter der Veranstaltung steht, dürfte es hingegen anders aussehen. Sie tritt offensiv dafür ein, das Grundgesetz durch die Scharia zu ersetzen. Dieses Bestreben, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, sollte reichen, um ein Vereinsverbot zu begründen.
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