Köln (ots) -
Die Strafrechtlerin Frauke Rostalski warnt in der Debatte um den Paragrafen 218 vor einer gesellschaftlichen Polarisierung durch Aufkündigung des bestehenden Kompromisses. "Wenn es hochkommt, gibt es einmal im Jahr ein Strafurteil wegen Paragraf 218. Es ist also überhaupt nicht notwendig, den Kompromiss aufzukündigen", erklärt die Juristin, die an der Universität zu Köln lehrt und seit 2020 Mitglied des Deutschen Ethikrates ist. Im Interview mit der Kölnischen Rundschau widerspricht sie der Vorstellung, Abtreibungen verletzten nicht die Menschenwürde des ungeborenen Kindes. "Die Entwicklung des ungeborenen Kindes ist ein Kontinuum. Da läuft keine Menschwerdung ab, sondern vom ersten Augenblick an ist ein Mensch da, der dann seine Fähigkeiten entwickelt bzw. weiterentwickelt", betont sie.
Auch aus juristischer Sicht überzeugt sie die Arbeit der Expertenkommission, die von der Bundesregierung eingesetzt wurde, um den Paragrafen 218 erneut zu prüfen, nicht. "Für uns hat das Grundgesetz Vorrang, also hätte die Kommission belegen müssen, dass sich die zugrundeliegenden Anschauungen in unserer Gesellschaft geändert haben. So etwas kommt ja vor, etwa bei der - absolut richtigen - Aufhebung der Strafbarkeit des Beischlafs unter erwachsenen Männern. Aber im Kontext von Paragraf 218 sehe ich keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Anschauungen in der Bevölkerung so gravierend geändert haben sollen."
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Raimund Neuß
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/70111/5772123
Die Strafrechtlerin Frauke Rostalski warnt in der Debatte um den Paragrafen 218 vor einer gesellschaftlichen Polarisierung durch Aufkündigung des bestehenden Kompromisses. "Wenn es hochkommt, gibt es einmal im Jahr ein Strafurteil wegen Paragraf 218. Es ist also überhaupt nicht notwendig, den Kompromiss aufzukündigen", erklärt die Juristin, die an der Universität zu Köln lehrt und seit 2020 Mitglied des Deutschen Ethikrates ist. Im Interview mit der Kölnischen Rundschau widerspricht sie der Vorstellung, Abtreibungen verletzten nicht die Menschenwürde des ungeborenen Kindes. "Die Entwicklung des ungeborenen Kindes ist ein Kontinuum. Da läuft keine Menschwerdung ab, sondern vom ersten Augenblick an ist ein Mensch da, der dann seine Fähigkeiten entwickelt bzw. weiterentwickelt", betont sie.
Auch aus juristischer Sicht überzeugt sie die Arbeit der Expertenkommission, die von der Bundesregierung eingesetzt wurde, um den Paragrafen 218 erneut zu prüfen, nicht. "Für uns hat das Grundgesetz Vorrang, also hätte die Kommission belegen müssen, dass sich die zugrundeliegenden Anschauungen in unserer Gesellschaft geändert haben. So etwas kommt ja vor, etwa bei der - absolut richtigen - Aufhebung der Strafbarkeit des Beischlafs unter erwachsenen Männern. Aber im Kontext von Paragraf 218 sehe ich keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Anschauungen in der Bevölkerung so gravierend geändert haben sollen."
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