Ein namhaftes Elektroauto-Unternehmen hat vor einem Gericht in Neu-Delhi Klage gegen einen indischen Batteriehersteller erhoben, mit der Beschuldigung, dieser würde das Markenrecht verletzen, indem Produkte unter dem Namen "Tesla Power" beworben werden. In der Anhörung wurde bekannt, dass das indische Unternehmen trotz einer bereits zwei Jahre zuvor ausgesprochenen Unterlassungsaufforderung, weiterhin den bekannten Markennamen verwendet. Die Richter legten fest, dass das Unternehmen bis zur nächsten Anhörung am 22. Mai keine Werbematerialien mehr veröffentlichen darf, die den Namen Tesla enthalten. Der Autokonzern argumentierte, durch die Namensgleichheit entstehe Verwirrung auf dem Markt, was sich negativ auf das Geschäft auswirke, insbesondere im Hinblick auf anstehende Entlassungen. Diese rechtliche Auseinandersetzung erfolgt kurz nachdem der CEO des klagenden Unternehmens einen geplanten [...]
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