Beim Erben und Schenken von Wertpapieren sollten Geber und Empfänger die Steuer-Grundregeln kennen. Antworten auf zehn wichtige Fragen 1. Müssen Beschenkte und Erben als Familienangehörige selbst aktiv werden? Grundsätzlich müssen Begünstigte ihre Erbschaften und Schenkungen innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt anzeigen. Anzugeben sind der Wert der Erbschaft, das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser und alle "Vorerwerbe" - etwa Schenkungen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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