EQS-Ad-hoc: LAIQON AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts in Höhe von bis zu 1.000.000 EUR des Grundkapitals beschlossen
Hamburg, 04. Mai 2024 Vorstand und Aufsichtsrat der LAIQON AG (LQAG, Deutsche Börse Scale, ISIN DE000A12UP29) haben heute die Durchführung einer wertpapierprospektfreien Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre um bis zu maximal 1.000.000,00 EUR beschlossen. Bei der Barkapitalerhöhung sollen bis zu maximal 1.000.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben werden. Der Ausgabepreis je neuer Aktie wurde mit 6,25 EUR festlegt und lag somit rund 26% über dem XETRA Schlusskurs vom 03. Mai 2024. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2023 voll gewinnberechtigt. Durch die Kapitalerhöhung soll sich das Grundkapital der Gesellschaft von 17.493.698,00 EUR um bis zu maximal 5,7% erhöhen. Den Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung beabsichtigt die LAIQON AG u. a. wie folgt zu verwenden: Um die Wettbewerbsfähigkeit weiter zu stärken, beabsichtigt die Gesellschaft, einen Teil des Nettoemissionserlöses für die Umsetzung eines Effizienzprogrammes zu verwenden. Die Effizienzsteigerung soll dabei durch eine weitere Digitalisierung und Prozessoptimierung der aufgebauten Plattform erreicht werden. Ziel ist es, mit optimierten Technologien und vereinfachten internen Abläufen, die Personal- und Betriebskosten zu senken und gleichzeitig die Servicequalität für die Kunden zu erhöhen. Ein weiterer Teil des Nettoemissionserlöses soll für die Finanzierung des Auf- und Ausbaus weiterer White-Label-Partner-Kooperationen sowie zur Stärkung des Vertriebsbereichs verwendet werden. Des Weiteren soll ein Teil des Nettoemissionserlöses zudem für die begonnene Einführung eines Information Security Management Systems (ISMS) nach ISO 27001 verwendet werden. Damit soll das bereits erreichte hohe Niveau im Bereich der Informationssicherheit des LAIQON-Konzerns in ein Managementsystem überführt werden, das auch bei Banken und Finanzdienstleistern international anerkannte Standards setzt. Zur Zeichnung der neuen Aktien wurde die futurum bank AG, Frankfurt am Main, mit der Maßgabe zugelassen, die neuen Aktien an von der Gesellschaft zugelassene Investoren zu einem Mindestanlagebetrag von 100.000,00 EUR zu platzieren. Dies entspricht der Übernahme von mindestens 16.000 Stücke neuer Aktien. Die Gesellschaft wird dabei Aktionäre, die an der Barkapitalerhöhung zum Mindestanlagebetrag teilnehmen möchten, vorrangig berücksichtigen. DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN, INNERHALB VON ODER AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER ANDEREN LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES DARSTELLEN WÜRDEN. Kontakt:Hendrik Duncker IR/PR LAIQON AG An der Alster 42 20099 Hamburg Tel: +49-40-325678-145 Fax: +49-40-325678-99 Mail: ir@laiqon.com Ende der Insiderinformation 04.05.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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