Berlin (ots) -
Mehr als 40.000 Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich schon nach kurzer Zeit einer Sammelklage der Verbraucherzentralen angeschlossen. Dabei geht es für den einzelnen Mitstreiter um relativ wenig Geld, fünf Euro im Monat. Dafür wäre früher wohl kaum jemand vor Gericht gezogen. Da gab es diese Möglichkeit einer gemeinsamen Rechtsdurchsetzung allerdings auch noch nicht. Erst die Einführung der Musterfeststellungsklage im vergangenen Jahrzehnt und neuerdings einer Sammelklage machte dies möglich. Vor allem letztere ist ein großer Fortschritt im Verbraucherrecht.
Im aktuellen Fall klagen die Verbraucherschützer gegen eine nach ihrer Meinung ungerechtfertigte Preiserhöhung durch den Telekommunikationsanbieter Vodafone. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens zeigt sich hier exemplarisch der große Vorteil des neuen Rechts. Bisher konnten sich Unternehmen relativ sicher sein, dass sie mit unsauberen Praktiken durchkommen, solange es sich um geringfügige Schäden für den einzelnen Kunden handelt. Die Sammelklage ermöglicht es nun geschädigten Verbrauchern, von Gerichten eine Entscheidung für alle mit gleichzeitiger Feststellung der Höhe einer Entschädigung festzustellen. Die Klage kostet nichts und bringt bestenfalls auch kleine Beträge wieder zurück. Angesichts potenziell vieler Kläger dürfte diese Aussicht Unternehmen vor unlauteren Methoden abschrecken. Denn in der Summe kann es für sie teuer werden.
Daher ist die Sammelklage ein besseres Instrument als die Musterfeststellungsklage, bei der das Gericht zwar einen Entschädigungsanspruch feststellt, jeder Kläger danach aber seinen Schadenersatz im Alleingang einklagen muss.
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Mehr als 40.000 Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich schon nach kurzer Zeit einer Sammelklage der Verbraucherzentralen angeschlossen. Dabei geht es für den einzelnen Mitstreiter um relativ wenig Geld, fünf Euro im Monat. Dafür wäre früher wohl kaum jemand vor Gericht gezogen. Da gab es diese Möglichkeit einer gemeinsamen Rechtsdurchsetzung allerdings auch noch nicht. Erst die Einführung der Musterfeststellungsklage im vergangenen Jahrzehnt und neuerdings einer Sammelklage machte dies möglich. Vor allem letztere ist ein großer Fortschritt im Verbraucherrecht.
Im aktuellen Fall klagen die Verbraucherschützer gegen eine nach ihrer Meinung ungerechtfertigte Preiserhöhung durch den Telekommunikationsanbieter Vodafone. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens zeigt sich hier exemplarisch der große Vorteil des neuen Rechts. Bisher konnten sich Unternehmen relativ sicher sein, dass sie mit unsauberen Praktiken durchkommen, solange es sich um geringfügige Schäden für den einzelnen Kunden handelt. Die Sammelklage ermöglicht es nun geschädigten Verbrauchern, von Gerichten eine Entscheidung für alle mit gleichzeitiger Feststellung der Höhe einer Entschädigung festzustellen. Die Klage kostet nichts und bringt bestenfalls auch kleine Beträge wieder zurück. Angesichts potenziell vieler Kläger dürfte diese Aussicht Unternehmen vor unlauteren Methoden abschrecken. Denn in der Summe kann es für sie teuer werden.
Daher ist die Sammelklage ein besseres Instrument als die Musterfeststellungsklage, bei der das Gericht zwar einen Entschädigungsanspruch feststellt, jeder Kläger danach aber seinen Schadenersatz im Alleingang einklagen muss.
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