Der BGH hält an einer früheren Entscheidung fest, dass bei einem Einbruchdiebstahl die festgestellten Spuren nicht in dem Sinne stimmig sein müssen, dass sie zweifelsfrei auf einen Einbruch schließen lassen. Bei dem Streit ging es um die AVBs einer Hausratversicherung. In den Versicherungsbedingungen einer Hausratversicherung ist in der Regel festgelegt, was als Einbruchsdiebstahl zu werten ist. In einem Fall kam es aber zu einem Streit darüber, inwieweit ein Versicherungsnehmer bzw. dessen Erbe ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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