Karlsruhe - Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, mahnt zu Vorsicht: "Demokratie, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit sind nicht so sicher wie gedacht, diese Prinzipien laufen Gefahr, ins Rutschen zu geraten", sagte er dem "Spiegel". Die Gesellschaft benötige "gerade in diesen verunsicherten Zeiten eine leidenschaftliche, vielleicht auch in der Sache harte Auseinandersetzung um die richtigen Zukunftskonzepte", aber diese soll man mit Respekt und Kompromissbereitschaft führen.
"Es ist in Ordnung, unseren Staat und seine Entscheidungen zu kritisieren", so Harbarth, "es ist aber indiskutabel, diesen Staat in die Nähe von Diktaturen zu rücken." Den Vorwurf, sein Gericht sei zu lax gegenüber den Coronamaßnahmen von Bund und Ländern gewesen, weist Harbarth zurück. Das Gericht habe "in einer sehr frühen Phase der Pandemie in wichtigen Teilbereichen, bei der Demonstrations- und der Religionsfreiheit, unverrückbare Pflöcke eingeschlagen".
Doch die grundrechtliche Situation sei "maximal komplex" gewesen und die Ungewissheit groß. Deshalb habe man "den politischen Entscheidungsträgern einen größeren Spielraum zugebilligt". Dies sei seit jeher Karlsruher Rechtsprechung: "Wir haben bei Corona kein Sonderrecht eingeführt, sondern die allgemeinen Maßstäbe auf die Corona-Konstellationen angewandt."
Kritik übt Harbarth an der Europäischen Union: Man müsse sich "fragen, ob die europäische Gesetzgebungsmaschinerie mit etwas zu großer Schlagzahl läuft". Die Europäische Union erlasse jeden Tag mehr als sechs Rechtsakte. "Das ist wahrlich viel", so Harbarth. Selbst für spezialisierte Juristen sei es oft schwierig, dem zu folgen.
"Es ist in Ordnung, unseren Staat und seine Entscheidungen zu kritisieren", so Harbarth, "es ist aber indiskutabel, diesen Staat in die Nähe von Diktaturen zu rücken." Den Vorwurf, sein Gericht sei zu lax gegenüber den Coronamaßnahmen von Bund und Ländern gewesen, weist Harbarth zurück. Das Gericht habe "in einer sehr frühen Phase der Pandemie in wichtigen Teilbereichen, bei der Demonstrations- und der Religionsfreiheit, unverrückbare Pflöcke eingeschlagen".
Doch die grundrechtliche Situation sei "maximal komplex" gewesen und die Ungewissheit groß. Deshalb habe man "den politischen Entscheidungsträgern einen größeren Spielraum zugebilligt". Dies sei seit jeher Karlsruher Rechtsprechung: "Wir haben bei Corona kein Sonderrecht eingeführt, sondern die allgemeinen Maßstäbe auf die Corona-Konstellationen angewandt."
Kritik übt Harbarth an der Europäischen Union: Man müsse sich "fragen, ob die europäische Gesetzgebungsmaschinerie mit etwas zu großer Schlagzahl läuft". Die Europäische Union erlasse jeden Tag mehr als sechs Rechtsakte. "Das ist wahrlich viel", so Harbarth. Selbst für spezialisierte Juristen sei es oft schwierig, dem zu folgen.
© 2024 dts Nachrichtenagentur