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NEL ASA: Nachhaltiges Comeback oder Seifenblase?

Bodenbildung in Arbeit!

Bottom Fishing Trading-Strategie

Rückblick

Die einst gehypte Aktie des Wasserstofftechnologie-Spezialisten ist tief gefallen. Das Unternehmen hat Schwierigkeiten signifikante Marktanteile zu gewinnen und leidet unter einem Rückgang von Auftragseingängen.

NEL ASA-Aktie: Chart vom 07.05.2024, Kürzel: NEL, Kurs: 5.65 NOK, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Ein Breakout über 6.22 NOK würde ein technisches Kaufsignal in der Wasserstoff-Aktie auslösen. Idealerweise erfolgt vor dem Ausbruch noch eine Konsolidierung der Kurse.

Mögliches bärisches Szenario

Geht es mit den Kursen unter den EMA-50, könnte rasch wieder das April und danach das Februar-Tief getestet werden.


Meinung

Die Aussicht auf sinkende Zinsen lässt die Anleger hoffen, dass Nel ASA die wirtschaftlichen Herausforderungen in den Griff bekommen könnte. Die kürzlich bekanntgegebene Partnerschaft mit Hy Stor Energy könnte dafür sorgen, dass das Unternehmen die Talsohle durchschreitet und die Aktie möglicherweise vor einem nachhaltigen Comeback steht. Hy Stor Energy hat mit Nel eine Kapazitätsreservierungsvereinbarung abgeschlossen, um sich mehr als 1 Gigawatt alkalische Elektrolyseur-Kapazität zu sichern.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 772 Mio. EUR
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 3.64 Mio. EUR
  • Meine Meinung zu NEL ASA ist neutral
  • Quellennachweis: -
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 07.05.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegen keine Interessenskonflikte vor.

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