Halle/MZ (ots) -
Eine Welle von Zivilprozessen gegen Corona-Impfhersteller erreicht Sachsen-Anhalt. Am kommenden Montag verhandelt das Landgericht Magdeburg über die Klage eines 59-Jährigen, der die Coronaschutzimpfung für einen Herzinfarkt verantwortlich macht. Vom Pharmaunternehmen Biontech verlangt der in der Stadt Seeland (Salzlandkreis) lebende Mann 50.000 Euro Schmerzensgeld sowie Ersatz für künftige Schäden, wie die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Mittwochausgabe) berichtet.
Im April und Juni 2021 hatte er sich gegen Covid-19 impfen lassen. Biontech bestreitet, dass die gesundheitlichen Probleme des Mannes durch den Impfstoff verursacht wurden. Mit einem sofortigen Urteil ist laut Landgericht nicht zu rechnen. Die Kammer werde ihre vorläufige Rechtsansicht und den geplanten Ablauf des Prozesses erläutern, kündigte ein Gerichtssprecher an.
Auch am Landgericht Halle sind drei Zivilklagen gegen Impf-Hersteller anhängig, zwei weitere in Dessau-Roßlau. Mit einer Ausnahme werden sämtliche dieser Klagen sowie bundesweit Hunderte weitere Fälle von den Groß-Kanzleien Cäsar-Preller aus Wiesbaden sowie Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf vertreten.
Biontech verweist darauf, dass mit seinem Vakzin (Handelsname: Comirnaty) weltweit 1,5 Milliarden Menschen geimpft worden seien, darunter 65 Millionen Menschen in Deutschland. "Berechtigte Ansprüche würde Biontech erfüllen", sagte eine Unternehmenssprecherin. Klagen seien bislang ohne Erfolg geblieben. "Im Hinblick auf Haftungsansprüche im Zusammenhang mit der Impfung mit Comirnaty sind uns in Deutschland bisher keine gerichtlichen Urteile gegen Biontech bekannt", sagte die Sprecherin.
Amtlich anerkannte Impfschäden gibt es, allerdings in sehr geringer Zahl. Laut Landesgesundheitsministerium wurden bislang vier durch die Impfung ausgelöste Gesundheitsstörungen anerkannt, darunter drei vorübergehende und eine dauerhafte. Im letzteren Fall liege der Grad der Schädigung bei zehn Prozent, sagte eine Ministeriumssprecherin. 262 Anträge wurden abgelehnt.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Marc Rath
Telefon: 0345 565 4200
marc.rath@mz.de
Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/47409/5774703
Eine Welle von Zivilprozessen gegen Corona-Impfhersteller erreicht Sachsen-Anhalt. Am kommenden Montag verhandelt das Landgericht Magdeburg über die Klage eines 59-Jährigen, der die Coronaschutzimpfung für einen Herzinfarkt verantwortlich macht. Vom Pharmaunternehmen Biontech verlangt der in der Stadt Seeland (Salzlandkreis) lebende Mann 50.000 Euro Schmerzensgeld sowie Ersatz für künftige Schäden, wie die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Mittwochausgabe) berichtet.
Im April und Juni 2021 hatte er sich gegen Covid-19 impfen lassen. Biontech bestreitet, dass die gesundheitlichen Probleme des Mannes durch den Impfstoff verursacht wurden. Mit einem sofortigen Urteil ist laut Landgericht nicht zu rechnen. Die Kammer werde ihre vorläufige Rechtsansicht und den geplanten Ablauf des Prozesses erläutern, kündigte ein Gerichtssprecher an.
Auch am Landgericht Halle sind drei Zivilklagen gegen Impf-Hersteller anhängig, zwei weitere in Dessau-Roßlau. Mit einer Ausnahme werden sämtliche dieser Klagen sowie bundesweit Hunderte weitere Fälle von den Groß-Kanzleien Cäsar-Preller aus Wiesbaden sowie Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf vertreten.
Biontech verweist darauf, dass mit seinem Vakzin (Handelsname: Comirnaty) weltweit 1,5 Milliarden Menschen geimpft worden seien, darunter 65 Millionen Menschen in Deutschland. "Berechtigte Ansprüche würde Biontech erfüllen", sagte eine Unternehmenssprecherin. Klagen seien bislang ohne Erfolg geblieben. "Im Hinblick auf Haftungsansprüche im Zusammenhang mit der Impfung mit Comirnaty sind uns in Deutschland bisher keine gerichtlichen Urteile gegen Biontech bekannt", sagte die Sprecherin.
Amtlich anerkannte Impfschäden gibt es, allerdings in sehr geringer Zahl. Laut Landesgesundheitsministerium wurden bislang vier durch die Impfung ausgelöste Gesundheitsstörungen anerkannt, darunter drei vorübergehende und eine dauerhafte. Im letzteren Fall liege der Grad der Schädigung bei zehn Prozent, sagte eine Ministeriumssprecherin. 262 Anträge wurden abgelehnt.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Marc Rath
Telefon: 0345 565 4200
marc.rath@mz.de
Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/47409/5774703
© 2024 news aktuell