Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 7. Mai 2024 zum Zweck der Revision des Sachwalterrechts einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches sowie weiterer Gesetze verabschiedet.
Das geltende Sachwalterrecht trat am 1. Januar 2011 in Kraft und entspricht nicht mehr zur Gänze den Bedürfnissen der Praxis, weshalb eine Anpassung in Einzelpunkten angezeigt erscheint.
Hinzu kommt, dass Liechtenstein am 18. Dezember 2023 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat. Im Vorfeld dieser Ratifizierung wurde ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, welches in Bezug auf das geltende Sachwalterrecht Verbesserungspotential bzw. gesetzlichen Anpassungsbedarf feststellte.
Mit der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage sollen einerseits die notwendigen Anpassungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und andererseits punktuelle Änderungen, die sich aus den bisherigen Praxiserfahrungen ergeben haben, vorgenommen werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 7. August 2024.
Pressekontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
T +423 236 64 42
justiz@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100919232
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 7. Mai 2024 zum Zweck der Revision des Sachwalterrechts einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches sowie weiterer Gesetze verabschiedet.
Das geltende Sachwalterrecht trat am 1. Januar 2011 in Kraft und entspricht nicht mehr zur Gänze den Bedürfnissen der Praxis, weshalb eine Anpassung in Einzelpunkten angezeigt erscheint.
Hinzu kommt, dass Liechtenstein am 18. Dezember 2023 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat. Im Vorfeld dieser Ratifizierung wurde ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, welches in Bezug auf das geltende Sachwalterrecht Verbesserungspotential bzw. gesetzlichen Anpassungsbedarf feststellte.
Mit der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage sollen einerseits die notwendigen Anpassungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und andererseits punktuelle Änderungen, die sich aus den bisherigen Praxiserfahrungen ergeben haben, vorgenommen werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 7. August 2024.
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