Aufwendungen von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie zu spät pauschal versteuert werden. Für eine GmbH führte dies zu erheblichen Mehrkosten. Wer eine Betriebsveranstaltung durchführt, hat auch immer zugleich die Frage nach der Besteuerung zu bedenken. Grundsätzlich gilt ein Freibetrag von 110 Euro pro Arbeitnehmer. Doch wo fängt der geldwerte Vorteil an, wo hilft eine Pauschalversteuerung? ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2024 AssCompact