Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 7. Mai 2024, die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen sowie der Spezialgesetze der öffentlichen Unternehmen aufgeworfenen Fragen verabschiedet.
Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen resultieren aus der im Jahr 2015 vom Landtag überwiesenen Motion zur Stärkung der Oberaufsicht der Regierung über öffentliche Unternehmen. Dabei wurde die Regierung mit der Prüfung allfälliger Gesetzesanpassungen beauftragt, die sicherstellen sollen, dass sie ihre Oberaufsicht über die öffentlichen Unternehmen wirksam wahrnehmen kann. Die von der Regierung erarbeiteten Gesetzesanpassungen beziehen sich auf die Abberufungsregelung, den Erlass von Personalreglementen, die Festlegung der Entschädigung von strategischen Führungsebenen sowie auf Bestimmungen zu Rechnungslegungsvorschriften für die öffentlichen Unternehmen.
Der Landtag hat die Vorlagen am 6. Dezember 2023 in erster Lesung beraten und im Grund-satz begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlagen war unbestritten. In ihrer Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 64 47
Simon.Biedermann@regierung.li
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Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100919263
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 7. Mai 2024, die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen sowie der Spezialgesetze der öffentlichen Unternehmen aufgeworfenen Fragen verabschiedet.
Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen resultieren aus der im Jahr 2015 vom Landtag überwiesenen Motion zur Stärkung der Oberaufsicht der Regierung über öffentliche Unternehmen. Dabei wurde die Regierung mit der Prüfung allfälliger Gesetzesanpassungen beauftragt, die sicherstellen sollen, dass sie ihre Oberaufsicht über die öffentlichen Unternehmen wirksam wahrnehmen kann. Die von der Regierung erarbeiteten Gesetzesanpassungen beziehen sich auf die Abberufungsregelung, den Erlass von Personalreglementen, die Festlegung der Entschädigung von strategischen Führungsebenen sowie auf Bestimmungen zu Rechnungslegungsvorschriften für die öffentlichen Unternehmen.
Der Landtag hat die Vorlagen am 6. Dezember 2023 in erster Lesung beraten und im Grund-satz begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlagen war unbestritten. In ihrer Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen.
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