Hamburg (ots) -
Der Norddeutsche Rundfunk hat im Gegendarstellungs-Streit mit Julian Reichelt einen Sieg vor dem Oberlandesgericht Hamburg erzielt. Die Sendung "Reschke Fernsehen" muss eine vom ehemaligen "Bild"-Chefredakteur Julian Reichelt angestrebte Gegendarstellung nicht ausstrahlen. Streitpunkt war eine Ausgabe der ARD-Sendung im Februar 2023. Unter dem Titel "Julian Reichelt und die Frauen: Bumsen, belügen, wegwerfen" hatte sich die Sendung mit Vorwürfen des Machtmissbrauchs gegen den ehemaligen "Bild"-Chef befasst.
OLG Hamburg: Antrag von Reichelt entspricht nicht den gesetzlichen Voraussetzungen
Reichelt verlangte dazu die Ausstrahlung einer Gegendarstellung in fünf Punkten. Das Landgericht Hamburg erließ eine Gegendarstellungsverfügung und bestätigte diese im vergangenen September (Az.: 324 O 91/23). Gegen diese Entscheidung legte der NDR Berufung ein und setzt sich nun in der nächsten Instanz durch: Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Entscheidung des Landgerichts mit Urteil vom 6. Mai aufgehoben und den Verfügungsantrag zurückgewiesen (Az.: 7 U 6/24).
Das OLG folgt der Auffassung des NDR, wonach die von Julian Reichelt verlangte Gegendarstellung nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht. Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts sind keine Rechtsmittel möglich.
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Original-Content von: NDR Norddeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/6561/5775614
Der Norddeutsche Rundfunk hat im Gegendarstellungs-Streit mit Julian Reichelt einen Sieg vor dem Oberlandesgericht Hamburg erzielt. Die Sendung "Reschke Fernsehen" muss eine vom ehemaligen "Bild"-Chefredakteur Julian Reichelt angestrebte Gegendarstellung nicht ausstrahlen. Streitpunkt war eine Ausgabe der ARD-Sendung im Februar 2023. Unter dem Titel "Julian Reichelt und die Frauen: Bumsen, belügen, wegwerfen" hatte sich die Sendung mit Vorwürfen des Machtmissbrauchs gegen den ehemaligen "Bild"-Chef befasst.
OLG Hamburg: Antrag von Reichelt entspricht nicht den gesetzlichen Voraussetzungen
Reichelt verlangte dazu die Ausstrahlung einer Gegendarstellung in fünf Punkten. Das Landgericht Hamburg erließ eine Gegendarstellungsverfügung und bestätigte diese im vergangenen September (Az.: 324 O 91/23). Gegen diese Entscheidung legte der NDR Berufung ein und setzt sich nun in der nächsten Instanz durch: Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Entscheidung des Landgerichts mit Urteil vom 6. Mai aufgehoben und den Verfügungsantrag zurückgewiesen (Az.: 7 U 6/24).
Das OLG folgt der Auffassung des NDR, wonach die von Julian Reichelt verlangte Gegendarstellung nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht. Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts sind keine Rechtsmittel möglich.
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