Brüssel - Angesichts der jüngsten Gewalt gegen Wahlkämpfer hat eine überparteiliche Initiative von 39 deutschen Europaabgeordneten die EU-Kommission aufgerufen, weitere Möglichkeiten des Digitale-Dienste-Gesetzes zu nutzen, um die Verbreitung von Hass und Hetze im Netz einzuschränken. Dadurch würden Menschen "auch zu Gewalt im echten Leben angestachelt", sagte die Initiatorin des Schreibens, die Bonner Grünen-Digitalexpertin Alexandra Geese, der "Rheinischen Post" (Samstagausgaben).
Der Druck auf die Plattformen müsse erhöht werden, damit diese gegen illegale Hetze konsequent vorgehen und dafür sorgen, "dass ihre Algorithmen den Hass nicht schneller zirkulieren lassen als Fakten", unterstrich Geese.
Die Abgeordneten verweisen in ihrem Brief an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf die brutale Attacke gegen ihren Kollegen Matthias Ecke am 3. Mai beim Anbringen von Wahlplakaten. Sie unterstreichen, dass die Europäische Union verantwortlich sei, die Demokratie, die Wahlen und die Wahlkämpfer zu schützen. Sie begrüßen die von der Kommission bereits eingeleiteten Maßnahmen gegen die großen Online-Plattformen, halten diese aber noch nicht für ausreichend.
Es sei ein weiteres Vorgehen nötig, um die Meinungsfreiheit und freie Wahlen zu gewährleisten in einer Situation, in der Kandidaten um ihr Leben und ihre körperliche Unversehrtheit fürchten müssten.
Der Druck auf die Plattformen müsse erhöht werden, damit diese gegen illegale Hetze konsequent vorgehen und dafür sorgen, "dass ihre Algorithmen den Hass nicht schneller zirkulieren lassen als Fakten", unterstrich Geese.
Die Abgeordneten verweisen in ihrem Brief an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf die brutale Attacke gegen ihren Kollegen Matthias Ecke am 3. Mai beim Anbringen von Wahlplakaten. Sie unterstreichen, dass die Europäische Union verantwortlich sei, die Demokratie, die Wahlen und die Wahlkämpfer zu schützen. Sie begrüßen die von der Kommission bereits eingeleiteten Maßnahmen gegen die großen Online-Plattformen, halten diese aber noch nicht für ausreichend.
Es sei ein weiteres Vorgehen nötig, um die Meinungsfreiheit und freie Wahlen zu gewährleisten in einer Situation, in der Kandidaten um ihr Leben und ihre körperliche Unversehrtheit fürchten müssten.
© 2024 dts Nachrichtenagentur